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Sicherer Umgang mit Medikamenten.
Foto: Maren Schlenker
Sicherer Umgang mit Medikamenten.

Medikamente sicher verabreichen

Wo kann ich mich fundiert informieren?

Hat die Pflegefachperson den Verdacht, dass ein Verordnungsfehler vorliegt, muss sie dies der Ärztin oder dem Arzt gegenüber ansprechen.

Die Rote Liste liefert sicherlich die umfassendste und detaillierteste Information über Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Dosierungen etc. Jede Pflegefachperson sollte Zugang zur ihr haben. Daneben gibt es Listen, die systematisch vorgehen und sich auf bestimmte Bereiche konzentrieren: etwa die Priscus-Liste, die alle Medikamente aufführt, die im Alter nicht geeignet sind. Oder der Arzneimittel-Report der Krankenkasse Barmer, von dem seit 2010 inzwischen zwölf Ausgaben erschienenen sind: Er geht etwa auf Probleme wie Polypharmazie und die fragwürdige Behandlung von Demenz-Patienten mit Neuroleptika ein.

Auch Apothekerinnen und Apotheker sind im Alltag gute Ansprechpartner. Einige Fachbereiche in Kliniken ziehen ihre Krankenhausapotheker zu Visiten hinzu, um die Qualität der Verordnungen zu optimieren. Pflegefachpersonen in der Altenpflege sollten bei Fragen nicht zögern, in der Apotheke anzurufen. Da fast alle Heime einen Versorgungsvertrag mit einer Apotheke haben, sollte das kein Problem sein, weil die Beratung Teil der Vereinbarung ist. Grundsätzliche Fragen können auch in den verpflichtenden jährlichen Schulungen der Apotheken besprochen werden. Auch die ersten ambulanten Dienste fangen übrigens an, Versorgungsverträge mit Apotheken abzuschließen.

Wenn es um den gesamten Medikationsprozess von der Verordnung bis zur Verabreichung der Medikamente geht, sind die Handreichungen des Patientenbündnisses für Patientensicherheit (APS) sehr wertvoll. Die APS-Vorstandsvorsitzende Dr. Ruth Hecker empfiehlt Pflegefachpersonen insbesondere:

  • Handlungsempfehlung für „Gute Verordnungspraxis“
  • Arbeitspapier „Vier-Augen-Prinzip“
  • Handlungsempfehlung „Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus“
  • Patienteninformation „Tipps zum häuslichen Umgang mit Arzneimitteln“

Für Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege ist außerdem das Merkblatt „Arzneimittel in Wohn- und Pflege-Einrichtungen“ des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung wichtig: Hier sind alle verpflichtenden Vorgehensweisen im Umgang mit Arzneimitteln aufgeführt. 

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