Beruflich Pflegende sind besonders häufig Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Das wird in der Corona-Pandemie sehr deutlich: 12 Prozent aller Infizierten stammen aus Pflege und Medizin. Während der Lockdown-Phase waren Gesundheitsberufe so stark wie sonst keine andere Berufsgruppe von Krankschreibungen aufgrund von Covid-19 betroffen. Gravierend war die Situation in der Altenpflege, hier waren die Beschäftigten zweieinhalbmal so oft krankgeschrieben wie die Beschäftigten insgesamt, wie eine Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK zeigt.
Immer häufiger psychische Gründe für Berufsunfähigkeit
Aber auch ohne Corona ist das Risiko der Arbeitsunfähigkeit hoch, und das nicht nur wegen der körperlichen Belastung. Viele Kollegen fühlen sich seelisch und geistig erschöpft, rund jede dritte Berufsunfähigkeit (BU) in der Pflege hat psychische Ursachen. Es sind also nicht mehr nur die Erkrankungen des Skelett- und Muskelapparats, die zu BU führen. Und erst recht nicht Unfälle: Sie sind, anders als oft vermutet, nur in 10 Prozent der Fälle Ursache für BU im Pflegeberuf.
Staatlich finanzierte Absicherung wäre noch besser als eine BU-Versicherung
Weil Berufsunfähigkeit für professionell Pflegende ein so wichtiges Thema ist, hat die Landespflegekammer für ihre Mitglieder mit einem Versicherer (DUK) einen Sondertarif für eine BU-Versicherung (BU) ausgehandelt. Der zentrale Vorteil einer solchen Versicherung: Der Versicherer springt ein, falls Sie tatsächlich berufsunfähig werden. Die BU federt die finanziellen Folgen ab, Sie sind dann nicht nur auf die eher geringe Erwerbsminderungsrente angewiesen. Allerdings: Die BU-Versicherung ist für die Landespflegekammer allenfalls eine Zwischenlösung. Besser wäre eine staatlich finanzierte Absicherung, so wie es sie bis Ende 2000 gab: Damals beinhaltete die gesetzliche Rentenversicherung einen Berufsunfähigkeitsschutz. Kammerpräsident Markus Mai: „Wir setzen uns parallel zu unserer Kooperation mit der DUK für eine gesetzliche Regelung der BU ein, so wie es sie schon einmal gab. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein höheres gesundheitliches Risiko auf sich nehmen, um dem Gemeinwohl zu dienen, fallen gelassen und für WERTlos befunden werden, sobald ihre Gesundheit durch eben diese Arbeit geschädigt wird.“
Info
MITGLIEDERVORTEILE AUF EINEN BLICK
- keine Gesundheitsfragen – ausschließlich eine Dienstobliegenheitserklärung (vier kurze Fragen)
- durch den Rahmenvertrag gute Konditionen der Landespflegekammer für ihre Mitglieder
- Leistungen schon bei einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten
- versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf – keine abstrakte Verweisung
- Infektionsklausel: Es liegt auch dann eine Berufsunfähigkeit vor, wenn zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektionskrankheit, die Arbeit von den zuständigen Behörden untersagt wird.