1. Forderung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Die Corona-Pandemie ist das prägende Ereignis des Jahres 2020 und ein Stresstest für die Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz. Krisensituationen und pandemische Lagen sind eine reale Gefahr und bedürfen der Einbindung sämtlicher Akteure des Gesundheitswesens. Es gilt, ihnen mit gezielten Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken zu begegnen und effektive Präventivstrukturen aufzubauen.
Frage: Welche Ansätze verfolgt Ihre Partei, um das Versorgungssystem und insbesondere die pflegerische Versorgung in Rheinland-Pfalz auf zukünftige Krisenlagen vorzubereiten?
Frage: Wie stellt Ihre Partei sicher, dass pflegerische Expertise auf allen Entscheiderebenen eingebracht werden kann?
CDU: Ein enger Austausch mit den Akteuren in der Praxis ist uns als Christdemokraten sehr wichtig. Wir müssen voneinander lernen und mit offenem Ohr, die Sorgen und Wünsche aufnehmen und umsetzen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Praktikerteam rund um Christian Baldauf. Mit Menschen aus der Pflege, hören und bearbeiten wir die Probleme, die zu lösen sind.
SPD: Die Einrichtungsleitung einer Stationären Pflegeeinrichtung muss über mehrere Expertisen verfügen. Sie muss die übergreifenden Betriebsabläufe unter Beachtung rechtlicher Vorgaben, insbesondere des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe und der zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsverordnungen, und unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze sicherstellen.
Die Qualifikation zur Einrichtungsleitung erfordert Expertise in den Bereichen Personal- und Qualitätsmanagement, Organisationsentwicklung, Führung, Recht, Betriebswirtschaft, psychosoziale und kommunikative Kompetenz im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Bereich Gesundheits- und Pflegewissenschaft. Deshalb kann die Einrichtungsleitung entweder eine pflegerische oder aber auch eine sozialpädagogische Ausbildung haben.
Hingegen ist in Einrichtungen der §§ 4 und 5 LWTG für pflegebedürftige volljährige Menschen zu gewährleisten, dass die Pflegeleistungen nur und ausschließlich in der Gesamtverantwortung einer verantwortlichen Pflegefachkraft, die die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erfüllt, erbracht werden. Werden Pflegeleistungen von einem ambulanten Pflegedienst oder mehreren ambulanten Pflegediensten erbracht, so übernimmt die verantwortliche Pflegefachkraft des jeweiligen ambulanten Pflegedienstes die Gesamtverantwortung für dessen Aufgaben. Aufgrund dieser Personalvoraussetzungen im rheinland-pfälzischen LWTG ist immer sichergestellt, dass die pflegerische Expertise an verantwortlicher Stelle eingebracht und umgesetzt wird.
FDP: Durch die Enquete-Kommission „Corona“ des rheinland-pfälzischen Landtags haben wir als einziges Bundesland solch eine Möglichkeit geschaffen. Wir stehen für den offenen Austausch und wollen dabei einen intensiven Dialog mit der Landespflegekammer beibehalten. Diesen Austausch in der Kommission, mit der Kammer oder als Anzuhörende zu relevanten Themen in den parlamentarischen Ausschüssen wollen wir gestärkt fortführen.
Grüne: Wir setzen hier insbesondere auf eine starke Pflegekammer, die als Stimme der Pflege in der Öffentlichkeit auftreten kann. An den von uns vorgeschlagenen Gesundheits- oder Versorgungskonferenzen sollen aber dazu sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene auch Vertreter*innen der Pflege eilnehmen.
2. Forderung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Der Personalnotstand gefährdet schon heute die pflegerische Versorgung – Gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Finanzierung der professionellen Pflege sind unabdingbar. Gute Pflege kostet viel Geld!
Frage: Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei auf der Landesebene, um die aktuelle Personalsituation in Kliniken, in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten Pflege deutlich zu verbessern?
CDU: Damit würdevolle Pflege gelingt, ist der Personalschlüssel deutlich zu erhöhen. Außerdem ist es uns wichtig, dass Pflegerinnen und Pfleger nach Familienphasen wieder gerne Vollzeit in ihren Beruf zurückkehren können. Ab dem 60. Lebensjahr sollen Pflegekräfte bei vollem Lohnausgleich um 10 Prozent ihrer Arbeitszeit entlastet werden. Und wir setzen auf technische Innovationen, um körperlich anstrengende Tätigkeiten zu reduzieren. Auch das ist ein Zeichen des Kümmerns und der Wertschätzung. Wer jahrelang für andere arbeitet, muss im Alter entlastet werden. Gerade in Corona-Zeiten trifft Einsamkeit Menschen jedes Alters und im Alter besonders viele. Wir wollen die Erweiterung der Arbeit der Sozialstationen um einen psychiatrischen Pflegedienst, der schnell, niederschwellig und professionell hilft, bevor die etablierten sozialen Bindungen überfordert sind.
SPD: Wir ergreifen folgende Initiativen, um die Personalsituation weiter zu verbessern: Ausbau der Ausbildungskapazitäten, Weiterentwicklung der Pflegeausbildung (auch Akademisierung), Einsatz für einen Flächentarifvertrag, Anwerbung ausländischer Pflegekräfte. Zudem setzen wir uns für die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und unterstützen Initiativen, die die Arbeitsbedingungen verbessern (Führung, Unternehmenskultur, Entbürokratisierung). Wir werden die Öffentlichkeitsarbeit für attraktive Pflegeberufe gemeinsam mit den Partnern intensivieren.
Grüne: Die Probleme des Fachkräftemangels in der Pflege können nur durch attraktivere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung gelöst werden. Wichtig ist, ein Signal für eine verbesserte Arbeitssituation durch zusätzliche Pflegestellen zu setzen. Wir Grüne haben auf Bundesebene den Vorschlag gemacht, mit einem Sofortprogramm Stellen für 25.000 zusätzliche Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen und für 25.000 zusätzliche Altenpfleger und Altenpflegerinnen zu schaffen. In Rheinland-Pfalz wollen wir GRÜNE bei ein- und zweijährigen Ausbildungsgängen für Durchlässigkeit sorgen und Höherqualifizierungen attraktiver machen. Neue Ausbildungsmodelle, wie Teilzeitausbildung und duale Ausbildung sowie eine modulare, gut geförderte Weiterbildung, wollen wir stärken. Wir unterstützen eine zielgerichtete Akademisierung der Pflegeberufe. Damit Menschen aus verwandten Berufen einfacher in eine Arbeit in der Pflege wechseln können, schaffen wir durchlässigere Wege. Pflege in den Krankenhäusern muss wieder attraktiver werden. Dazu gehört eine bessere Bezahlung und eine angemessene Personalausstattung. Nur in Zusammenarbeit mit der Landespflegekammer und den Berufsverbänden kann uns das gelingen.
FDP: Um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, braucht es eine Anpassung an die sich geänderten Umstände. Dazu zählen der enorm gestiegene Pflegebedarf in den letzten Jahren, sowie der bundesweite Fachkräftemangel. Wir wollen die Wertschätzung der Pflege- und Gesundheitsberufe stärken. Die Fachkräftesicherung in den Gesundheitsfachberufen ist aufgrund der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft eine der größten Herausforderungen. Um das Berufsfeld attraktiver zu gestalten und um die Ausbildungszahlen zu steigern, soll die Ausbildung künftig schulgeldfrei sein. Die entsprechende Regelung im Privatschulgesetz, die Gesundheitsfachschulen von der Finanzhilfe des Landes ausschließt, soll ersatzlos gestrichen werden. Das bedeutet auch, die Gehälter an die Bedeutung und die Unverzichtbarkeit der Berufsgruppen anzupassen. Des Weiteren benötigen Pflegeschulen finanzielle Unterstützung bei der Erhöhung der Schulplätze. Wir wollen duale Pflegestudiengänge fördern und Ausbildungsstätten im Ausland unterstützen. Weiter stehen wir für einen Bürokratieabbau. Hierdurch entsteht wieder mehr Zeit für die Pflege am Patienten. Pflegende tragen große Verantwortung. Deshalb sollen Pflegestandards als erforderliche Qualitätssicherung verbindlich festgelegt und regelmäßig angepasst werden. Um der Verantwortung gerecht zu werden, ist es weiterhin nötig, die Personaluntergrenzen sicherzustellen und deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen.
Frage: Wie steht Ihre Partei zur Einführung eines Personalbemessungsinstrumentes, das valide den individuellen Pflegebedarf der Patienten abbildet und als verbindliche Grundlage des Personaleinsatzes in rheinland-pfälzischen Einrichtungen implementiert wird?
CDU: Die CDU Rheinland-Pfalz steht uneingeschränkt zu dieser Thematik und möchte, dass alle Maßnahmen der “konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) umgesetzt werden und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse zum Personalmehrbedarf des Rothgang-Gutachtens der Uni Bremen.
SPD: Wir begrüßen das Rothgang-Gutachten zur Personalausstattung. Unser Ziel ist eine Steigerung der Ausbildungen in den Helferberufen. Dazu zählt auch eine Ausbildungsbegleitung zur Senkung der Abbruchquoten.
Grüne: Wir treten ein für verbindliche Personalbemessungsinstrumente, die sich sowohl im Krankenhaus als auch in der Altenpflege am individuellen Pflegebedarf der Menschen orientieren. So können Pfleger*innen allen Patient*innen die Zeit widmen, die sie benötigen.
FDP: Um eine valide Personalplanung, die dem Pflegebedarf gerecht wird, durchführen zu können, bedarf es eines geeigneten Instruments. Die FDP unterstützt daher eine entsprechende Forderung und plädiert, vor einer möglichen verbindlichen Implementierung, für eine Testreihe in Rheinland-Pfalz.
Frage: Wie will Ihre Partei künftig die Investitionsfinanzierung in Kliniken sicherstellen, damit mangelnde Finanzierung sich nicht, wie derzeit häufig praktiziert, auf die Pflegepersonalbesetzung auswirkt? Bitte gehen Sie konkret auf mögliche Geldwerte ein, an denen man sich orientieren kann.
CDU: Wir wollen ein Krankenhaus-Zukunftsprogramm und in einem ersten Schritt die Pauschalförderungen für die laufenden Investitionen in Krankenhäusern verdoppeln. Die Strukturen der Finanzierung stimmen einfach nicht mehr: Wir wollen Investitionen statt Insolvenzen. Und wir wollen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz gesund bleiben und wieder gesund werden. Die Investitionsförderungen für Krankenhäuser müssen um 100 Mio. Euro jährlich erhöht werden.
SPD: Die Investitionsfinanzierung der Kliniken wird im Jahr 2021 um ca. 37 Mio. Euro auf 198 Mio. Euro erhöht, Hinzu kommen 200 Mio. Euro, im Wesentlichen für den Ausbau der Digitalisierung, aus dem Krankenhauszukunftsgesetz des Bundes, von denen das Land Rheinland-Pfalz weitere 50 Mio. Euro finanziert.Zudem ist mittlerweile durch eine Änderung des Bundesrechts mit Einführung eines Pflegebudgets sichergestellt, dass die von den Krankenkassen finanzierten Betriebskosten ausschließlich für die Pflege verwendet und nicht mehr für Investitionen ausgegeben werden dürfen.
Grüne: Wir Grüne haben die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser bereits verbessert, wollen diese schrittweise weiter erhöhen und für eine ausreichende Ausstattung der Häuser sorgen. Ebenso wollen wir die Digitalisierung in den Kliniken mit zusätzlichen Mitteln fördern, insbesondere dort, wo das die Arbeitsabläufe vereinfachen kann und die IT-Sicherheit erhöht. Wir wollen darüber hinaus das aktuelle Krankenhausfinanzierungssystem (DRG-System) grundlegend reformieren. Die aktuelle Vergütung von Einzelleistungen wollen wir in ein Budgetbemessungssystem überführen, in dem regionale und soziale Faktoren stärker berücksichtigt werden. Damit wird Fehlanreizen entgegengewirkt. Dafür soll sich das Land bei der Selbstverwaltung und auf Bundesebene stark machen.
FDP: Wichtig ist hierbei vor allem die Reformierung des DRG-Systems. Vorhaltekosten und Kostenentwicklungen in der Realität müssen sich auch im DRG-System wiederfinden. So kann eine Säule der Finanzierung im Allgemeinen wieder gestärkt werden. Bei der Bereitstellung investiver Fördermittel kann sich Rheinland-Pfalz weiter verbessern. Die letzten Jahre haben eine stetige Verbesserung gezeigt. Diese muss weiter ausgebaut werden. Investitionsfinanzierungen im Bereich des Gesundheitswesens dürfen deshalb auch nicht mit anderen Bedarfen um politische Priorisierung konkurrieren. Die Freien Demokraten möchten sich weiter für eine bedarfsgerechtere Finanzierung einsetzen.
Frage: Sind flächendeckende Tarifverträge in der Pflege aus Sicht Ihrer Partei sinnvoll? Falls ja, welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um diese auf einem angemessen hohen Niveau umzusetzen?
CDU: Flächendeckende Tarifverträge sind dringend erforderlich, um die Attraktivität des Pflegeberufs in allen Pflegebereichen zu steigern und Leiharbeit zu verhindern. Wir begleiten die Tarifparteien auf diesem Weg einer grundsätzlich besseren Bezahlung im Vergleich zu anderen Fachberufen und setzen uns für sichere Finanzierungsbedingungen für die Pflege im gesamten Gesundheitswesen ein.
SPD: Wir setzen uns für einen flächendeckenden Tarifvertrag ein, der für allgemeinverbindlich für die ganze Branche erklärt wird.
Grüne: Um die wertvolle Arbeit der Pflegekräfte endlich angemessen zu honorieren, setzen wir uns für einen höheren Mindestlohn und einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege ein. Auch in privaten Haushalten muss der vereinbarte Mindestlohn in der Pflege gelten. In diesem Zusammenhang wollen wir die Stellung der 24-Stunden-Pflegekräfte, die oft aus den östlichen EU-Ländern kommen, rechtlich klären. Parallel zu den steigenden Gehältern müssen auch die Vergütungen für die Pflegedienste angehoben werden.
FDP: Wir stehen für eine sozialpartnerschaftliche Lösung. Die Politik darf nicht die Frage der Refinanzierung übergehen indem sie per Gesetz in die Sozialpartnerschaft eingreift. Wir stehen für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte und stehen daher auch für ein Konzept der Finanzierung, welches nicht nur aus den Pflegebeiträgen und Kostenbeiträge der Angehörigen finanziert wird. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht. Es gibt seit 2008 eine paritätisch besetzte Kommission, die bereits mehrfach einstimmig einen Pflegemindestlohn festgelegt habe. Die Bundesregierung schafft nur einen ordnungspolitischen Rahmen. Auf die Tarifpartner kommt es mehr an denn je.
3. Forderung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz sind mutige Schritte zum Ausbau der (sektorenübergreifenden) Versorgung notwendig. Die professionelle Pflege bietet wesentliche Kompetenzen, die die Versorgung in vielen Bereichen maßgeblich verbessern kann.
Frage: Welche Konzepte sieht Ihre Partei als wesentlich an, um die Versorgung im ländlichen Raum in Zukunft sicherzustellen?
CDU: Medizinische Versorgungszentren und neue Konzepte wie „mobile Arztpraxen“ müssen mithilfe des Landes dort entstehen, wo Krankenhäuser fehlen. Vorgeschaltet sollen kommunale Gesundheitszentren mit Gemeindeschwestern, die konkret handeln dürfen, präventiv und beratend arbeiten. Zusätzlich wollen wir, dass die Notfallapotheke, auch im ländlichen Raum, schnell und zügig erreichbar ist. Außerdem wollen wir innerörtlich Sozial- bzw. Gesundheitszentren in enger Kooperation mit Pflegestützpunkten schaffen. Wir wollen durch Seniorenämter alle kommunalen Aufgaben zur Fürsorge und für die Autonomie älterer Menschen bündeln. Und wir wollen, dass die Kommunen regelmäßig einen Senioren-Checkup organisieren. Jeder Mensch soll möglichst ohne starke Schmerzen und in Würde sterben können. Palliativmedizin und Hospizbetreuung sichern das. Daher wollen wir insbesondere in den ländlichen Räumen die Versorgung in diesem Bereich ausbauen. Das Engagement der Ehrenämtler wollen wir stärker fördern und ausbauen.
SPD: Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen, Ärztinnen und Ärzte durch Delegation geeigneter Aufgaben entlasten, die sektorübergreifende Versorgung stärken und auf die Nachwuchsgewinnung setzen. Für die Krankenhaus-Versorgung unserer Bevölkerung brauchen wir nicht nur die großen Maximalversorger, sondern auch die kleinen Krankenhäuser in der Fläche. Deshalb setzen wir uns für den Erhalt der für die flächendeckende Versorgung notwendigen Krankenhäuser ein. Durch die im Januar 2020 in Kraft getretene „Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung“ werden auch zukünftig mehr Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz Sicherstellungszuschläge erhalten. Wir begrüßen dies sehr und diesen Spielraum wollen wir nutzen. Auch einer stärkeren Vernetzung im Gesundheitswesen kommt eine besondere Bedeutung bei.
Grüne: Wir Grüne wollen eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen in allen Landesteilen erhalten und ausbauen. Die Versorgung muss stärker vernetzt, barrierefrei und oft auch aufsuchend zu Hause bei den Patienten und Patientinnen stattfinden. Nicht zuletzt die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen, dass medizinisches und pflegerisches Fachpersonal dringend gebraucht wird. Wir wollen mehr Studienangebote für die Aus- und Weiterbildung des Pflegepersonals und mehr Medizinstudienplätze schaffen. Häufig müssen Patienten und Patientinnen zu weite Wege zu medizinischen Einrichtungen in Kauf nehmen. Deshalb wollen wir Bürgerbusse, Hol- und Bringdienste (z. B. Therapietaxis) und mobile ärztliche Praxen mit Sprechstunden vor Ort fördern. Telemedizinische Angebote können spezialisierte Angebote auch in abgelegene Regionen bringen, sie sollen den menschlichen Kontakt aber nicht ersetzen. Daher wollen wir telemedizinische Angebote dort unterstützen, wo sie sinnvoll sind und Versorgungsdefizite ausgleichen können. In Regionen mit ärztlicher Unterversorgung müssen die Kliniken auch die ambulante Versorgung mit übernehmen und niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, Krankenhäuser und Pflegeheime müssen besonders eng zusammenarbeiten. Wir wollen die Beratung für Kommunen verbessern, die Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen wollen, Modellprojekte unterstützen und Gründungen von vertragsärztlichen Praxiskliniken fördern. Kleine ländliche Krankenhäuser leisten einen wichtigen Beitrag für die wohnortnahe Versorgung. Zum Teil können sie jedoch nicht mehr ausschließlich als Krankenhaus betrieben werden. Wir unterstützen es, diese Krankenhäuser zu lokalen Gesundheitszentren weiterzuentwickeln. Diese integrierten Pflege- und Beratungsbereiche können sich mit niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen vernetzen, um ein bedarfsgerechtes Angebot für die Menschen vor Ort aufrechtzuerhalten.
FDP: Die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum ist eine grundlegende Zukunftsfrage für diese Regionen. Dies gilt im Besonderen für strukturschwache Standorte. Die entsprechende Bedarfsplanung muss daher auf breiten Füßen stehen. Vertreterinnen und Vertreter der Kostenträger, die der Berufsgruppen – akademische Heilberufe wie Gesundheitsfachberufe -, und der Politik auf Landes- und kommunaler Ebene müssen dieser gemeinsamen Herausforderung begegnen. Die Freien Demokraten setzen bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung auf Anreizsysteme, um Berufsangehörige zur Übernahme von Verantwortung in ländlichen Räumen zu gewinnen. Hierzu zählen unter anderem auch die Attraktivität weicher Faktoren wie Digitalisierung, Wohnen und Freizeit.
Frage: Welche Maßnahmen setzt Ihre Partei um, um die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Berufsangehörige der Alten-, Kinder- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde in Rheinland-Pfalz voranzutreiben?
CDU: Auch hier ist der Austausch das Entscheidende. Immer wieder werden uns im Austausch mit Vertretern der Pflege- und Heilberufe neue Konzepte präsentiert. Diese gilt es für uns momentan in die Ausschüsse einzubringen. Als Landesregierung obläge es uns, die gewonnenen Aspekte an geeigneter Stelle für alle Seiten gewinnbringend einzubringen.
SPD: Wir sehen große Spielräume für eine Weiterentwicklung der Arbeitsteilung zwischen den Professionen im Rahmen der Delegation und Kooperation. Wir stehen Modellprojekten positiv gegenüber, die zeigen, wie dieses Potenzial gehoben werden kann. Delegation geht für uns eng einher mit Qualifikation und ist damit auch eine Frage der Aufwertung von Gesundheitsberufen.
Grüne: Wir wollen die Eigenverantwortung der Pflegekräfte stärken. Pflegekräfte sollen wieder größere Aufgabenfelder verantworten und in der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen aufgewertet werden. Hier leisten Pflegehelfer und Pflegehelferinnen zur Unterstützung und Entlastung der Fachkräfte einen wichtigen Beitrag. Mit § 5a des Infektionsschutzgesetzes ist es Pflegekräften erstmalig gestattet, im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite heilkundliche Tätigkeiten auszuüben. Um auch in Zukunft mehr Eigenverantwortung für die Berufsgruppe zu ermöglichen, ist diese Ausübung dauerhaft zu verankern. Die Aufgabenteilung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften und Ärzten und Ärztinnen ist ein elementarer Baustein, um den Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft angemessen zu begegnen. Insbesondere akademisch ausgebildete Pflegekräfte sollen zukünftig im ländlichen Raum im Rahmen ihrer Kompetenzen Verantwortung übernehmen. Das entspricht ihrem Qualifikationsniveau und eröffnet Perspektiven zur Weiterentwicklung im Beruf.
FDP: Wir sehen solch eine Delegation von Aufgaben für die Versorgung als notwendig an, zumal viele Aspekte auch bereits heute Bestandteil der Ausbildung sind. Über diverse Projekte kann diese Art der Arbeitsweise erprobt und umgesetzt werden. Im Gespräch und in Verhandlungen mit verschiedenen Experten der Berufsgruppen und Kammern können weitere Wege zur Umsetzung evaluiert und umgesetzt werden. Wir bauen daher vor allem auf einen gemeinsamen Weg.
4. Forderung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Diskussion um das Zusammenspiel von Pflegehilfskräften, examinierten Pflegefachpersonen und akademisierten Pflegenden (Skill- und Grade-Mix) verstärkt in den Fokus geraten. Eine zukunftsfähige pflegerische Versorgung benötigt einen nach pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen fundierten Skill-Mix und eine gut aufgestellte Pflege(aus)bildung!
Frage: Wie kann aus Sicht Ihrer Partei die Abbruchquote in der pflegerischen Ausbildung deutlich reduziert werden?
CDU: Entscheidend hierfür sind die Abbruchsgründe. Diese müssen dann systematisch angegangen werden. (Bezahlung, Perspektiven, Entlastung in späteren Berufsjahren…).
SPD: Aus unserer Sicht sind sowohl Stützunterricht als auch eine aktive Ausbildungsbegleitung mittels Coaching durch eine sozialpädagogische Fachkraft geeignete Maßnahmen, die Abbruchquote zu reduzieren.
Grüne: Dafür muss der Beruf weiter attraktiver werden, insbesondere Bezahlung und Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden. Wir müssen den Auszubildenden eine Perspektive aufzeigen, mit der sie diesen Beruf gerne ausüben.
FDP: Es muss zu Beginn die Frage gestellt werden, warum Menschen eine Ausbildung abbrechen. Ist es der theoretische Inhalt oder aber ein familiäres Problem mit einem Kind etc.? Mit Unterstützung von Sozialberatern und -pädagogen können junge Menschen motiviert und unterstützt werden.
Frage: Welche Maßnahmen ergreift Ihre Partei, um dem drohenden und bereits vorhandenen Mangel an Lehrpersonen in der Pflege zu begegnen?
CDU: Hier gilt, was für alle Lehrenden der beruflichen Bildung gilt: Planbarkeit schafft Sicherheit. Die Lehrenden brauchen sichere Stellen und eine solide Bezahlung. Sie sichern die Gesundheit von Morgen, da dürfen wir heute nicht sparen.
SPD: Wir begrüßen es, dass derzeit eine Analyse der Bedarfe an Lehrpersonal durchgeführt wird.
Grüne: Die Lehre für angehende Pflegefachkräfte ist eine wichtige und interessante Aufgabe. Wir müssen Fachleute aus der Praxis und der Theorie für diese Aufgabe gewinnen und motivieren. Wichtig sind auch hier attraktive Bezahlung und Arbeitsbedingungen.
FDP: Hier gilt es, eine Stärkung der Berufsschulen herbeizuführen. Eine Modernisierung ist auch und gerade in den Gesundheitsberufen von hoher Priorität. Weiter müssen Lücken in der Gesetzgebung, wie die Definition von Vorbehaltstätigkeiten, geklärt werden.
Info: Für den Inhalt der Wahlprüfsteine sind die von der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz angefragten Parteien selbst verantwortlich. Die Reihenfolge orientiert sich an den Mitgliederzahlen der Parteien.
Lesen Sie mehr zum Thema Wahl im aktuellen Kammermagazin: