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Foto: sabelskaya/stock.adobe.com

Wahl der Vertreterversammlung

Wahltag ist am 16. Juli

399 Frauen und Männer und damit nahezu ein Prozent aller Pflegefachpersonen aus Rheinland-Pfalz haben sich auf insgesamt 17 Listen zur Kammerwahl aufstellen lassen. Ab Montag, den 28. Juni 2021, ist die Stimmabgabe möglich.

Im Rahmen der zweiten Wahl zur Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sind alle wahlberechtigten Mitglieder dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des höchsten Gremiums ihrer berufsständischen Selbstverwaltung zu entscheiden. Das Anliegen, die Situation der Pflege in Rheinland-Pfalz weiter zu verbessern, spiegelt sich schon jetzt in der hohen Bereitschaft von Personen wider, die sich ehrenamtlich engagieren möchten: 399 Pflegefachpersonen aus allen Zweigen und Settings des Pflegeberufs haben sich auf insgesamt 17 Listen zur Wahl aufstellen lassen.

Jede im Wählerverzeichnis registrierte rheinland-pfälzische Pflegefachperson darf nun zwischen dem 28. Juni und dem 16. Juli einer dieser 17 Listen ihre Stimme geben, damit die gewählten Vertreter ein neues „Parlament der Pflege“ bilden können. Die Vertreterversammlung entscheidet über die berufspolitischen Themen und Leitlinien der Kammer. Sie wählt den Vorstand und die Fachausschüsse, entlastet den Vorstand und beschließt den Haushalt. Damit wird mit der Kammerwahl bestimmt, welche berufspolitische Richtung die Landespflegekammer RLP in der kommenden Wahlperiode einschlägt. Insgesamt stehen 81 Sitze für Pflegefachpersonen aus Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Quote

Die Verteilung der Sitze nach Auszählung aller Wählerstimmen (20. und 21. Juli 2021) erfolgt nach dem sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren. Dafür werden alle Stimmen, die eine Wahlliste, per Brief- und per Online-Wahl erhalten hat, addiert. Diese Zahl wird dann durch die Gesamtstimmenzahl aller Listen dividiert und abschließend mit der Zahl der zur Verfügung stehenden Sitze (81) multipliziert. Daraus ergibt sich eine Quote, mit der die Anzahl der Sitze errechnet wird.

Online oder per Brief wählen

Die Wahl ist unkompliziert und kann sowohl online als auch postalisch erfolgen. Allen Wahlberechtigten werden dafür die erforderlichen Wahlunterlagen vom 25. bis 28. Juni zugesendet. Sollten Sie Ihre Unterlagen danach nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die Landespflegekammer (wahl@pflegekammer-rlp.de), um den Sachverhalt prüfen zu lassen.

Die Stimmabgabe – online und per Briefwahl  – sollte zeitlich so abgepasst werden, dass der Stimmzettel oder die Online-Stimme spätestens am Wahltag, also am 16. Juli 2021, um 15 Uhr, beim Wahlausschuss der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz eingegangen ist. Das vorläufige Wahlergebnis wird spätestens am 22. Juli bekannt gegeben, das endgültige Wahlergebnis steht am 2. August fest.   (LPflK)

Mehr zur Wahl und mehr über die Arbeit der Landespflegekammer lesen Sie in Ausgabe#24 des Kammermagazins:

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