Jedes wahlberechtigte Mitglied kann eine (Kandidaten-)Liste bilden, vorausgesetzt, man findet 150 wahlberechtige Kammermitglieder, die die Aufstellung unterstützen. Wichtig zu wissen: Eine Doppelkandidatur auf mehreren Kandidatenlisten ist nicht möglich. Außerdem können wahlberechtigte Kammermitglieder nur eine Liste unterstützen.
Bildung einer (Kandidaten-)Liste
Damit alles offiziell ist und seine Ordnung hat, müssen alle Kandidaten eine Erklärung unterschreiben, dass sie tatsächlich in die Liste aufgenommen werden möchten und dass es keine Gründe gibt, die eine Kandidatur ausschließen. Jede (Kandidaten-)Liste gibt sich einen eigenen Namen, der inklusive Leerzeichen nicht länger als 50 Zeichen sein darf. Die Kandidatur ist offiziell, wenn die Kandidatenliste mit den Einverständniserklärungen und der Unterstützerliste der Geschäftsstelle schriftlich vorliegt. Eine Vorabeinreichung ist auch digital möglich. Für die Listenwahlvorschläge und die Unterstützungsunterschriften wird es Mustervordrucke geben, die nach dem Treffen des Wahlausschusses online auf der Internetseite der Landespflegekammer bereitgestellt werden.
Jede Stimme zählt nur einmal
Die Wahl ist sowohl als Onlinewahl oder auch als Briefwahl möglich, das heißt, ein wahlberechtigtes Mitglied kann sich also einmalig entscheiden, ob es seine Stimme digital per Onlinewahl oder klassisch per Briefwahl abgeben möchte. Ein zertifiziertes, unabhängiges Unternehmen wird die Stimmabgabe prüfen und ordnungsgemäß auszählen.
Wahlausschuss
Die Zulassung der Listen erfolgt durch den von der amtierenden Vertreterversammlung berufenen Wahlausschuss. Der Wahlausschuss besteht aus vier wahlberechtigten Kammermitgliedern sowie aus einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, die beide Volljuristen sein müssen. Um eine Beschlussfassung des Wahlausschusses jederzeit sicherzustellen, wird für jede Position eine Stellvertretung berufen.
Informationen
Noch steht der neue Wahltermin nicht fest, er soll aber schnellstmöglich gefunden und kommuniziert werden. Weitergehende Informationen zum Verfahren und zur Einreichung sowie alle relevanten Muster werden rechtzeitig auf der Webseite der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bereitgestellt.
Für Fragen zur Wahl stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle gern zur Verfügung. Mailen Sie Ihre Fragen an: info@pflegekammer-rlp.de
Autor: LPflK
Eine Gesamtansicht der Printausgabe des Magazins der Pflegekammer Rheinland-Pfalz Ausgabe 20 bieten wir Ihnen gleich hier unten. Wenn Sie noch weiter runterscrollen, finden Sie ein pdf des Artikels über die Vertreterversammlung zum Herunterladen.
https://epaper.pflegemagazin-rlp.de/PFL_2020_Ausgabe_20_DS.pdf