Die Anforderungen an Pflegefachpersonen, die in der Akut- und Notfallpflege arbeiten, sind komplex. Vom Säugling bis zu Hochaltrigen wechseln nicht nur die Patienten, sondern auch ihre Beschwerden: Das Spektrum reicht von akuten, komplizierten und zeitkritischen Notfällen bis zu eher leichten Erkrankungen. Die Notfallpflegekraft organisiert und steuert alle Notfallbehandlungen, sie kümmert sich gemeinsam mit den in der Notaufnahme tätigen Professionen um die Patienten und bindet Bezugspersonen in den Versorgungsprozess ein. Das gilt auch in absoluten Ausnahmesituationen, etwa bei einem Großbrand mit vielen Verletzten.
Für diesen hochkomplexen Aufgabenbereich ist die neue Fachweiterbildung für Akut- und Notfallpflege konzipiert. Da in Rheinland-Pfalz seit ihrer Gründung die Landespflegekammer für Weiterbildungen als zentraler Bestandteil der beruflichen Entwicklung für Pflegefachpersonen zuständig ist, stellte sich Ende 2018 eine Expertengruppe dieser nicht unerheblichen Aufgabe. Es galt die erste „eigene“ Fachweiterbildung der Kammergeschichte zu konzipieren. Für bisherige Weiterbildungen gab es Grundlagen aus der Zeit vor der Kammergründung.
Prioritäten durch Fokusgruppe
Die Leiter der Gruppe, Krankenpfleger und Dipl.-Psychologe Rüdiger Bohn, Fachkinderkrankenschwester für Pädiatrische Intensivpflege, Dipl.-Pflegepädagogin (FH) und Pflegewissenschaftlerin M.Sc. Martina Gießen-Scheidel sowie Stefanie Burghardt als Mitarbeiterin der Geschäftsstelle der Landespflegekammer, organisierten zum Auftakt eine Fokusgruppe mit sogenannten Stakeholdern: Vertreter vom „Bündnis Notfallpflege“ der Pflegeverbände, Fachgesellschaften des Rettungsdienstes und anderen Institutionen (beispielsweise die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin), die direkt oder indirekt mit Pflegefachpersonen in den Notfallambulanzen zusammenarbeiten, trafen sich, um ihre Sicht zu schildern: Was ist für die Arbeit in der Akut- und Notfallambulanz wichtig, was ist ein absolutes „No-Go“?
Geballtes Wissen von Experten
Nach einem öffentlichen Aufruf zur Mitarbeit konstituierte sich im nächsten Schritt eine Expertengruppe. Zwölf Pflegefachpersonen aus Rheinland-Pfalz, beschäftigt bei Maximalversorgern, kleinen Kliniken, Kinderambulanzen, zentralen Notaufnahmen und Weiterbildungsstätten, erklärten sich bereit, an der neuen WB mitzuarbeiten. Zusätzlich zu Recherche- und Vorbereitungszeit trafen sie sich bisher in insgesamt 18 Sitzungen. Dabei galt es, aus den ungleichen Fällen und Patienten der Notfallambulanz allgemeingültige Inhalte zu identifizieren. „Das geschah Schritt für Schritt“, erklärt Rüdiger Bohn, „indem wir tatsächliche typische Notfälle exemplarisch analysierten.“ Im November wurde der Entwurf Kollegen aus dem „Bündnis Notfallpflege“ vorgestellt und diskutiert. Im Grundsatz war das Ergebnis gut, aber die Beratung kam zu dem Schluss: zu kompliziert!
1. Aufschlag: zu kompliziert
„Das war keine einfache Situation“, sagt Rüdiger Bohn. „Zumal die freiwilligen Experten durch die Pandemie zeitlich noch stärker eingespannt waren als ohnehin schon.“ In einem Kraftakt und in diversen Online-Meetings strukturierte die Expertengruppe die Rahmenverordnung zwischen November 2020 und März 2021 völlig neu. „Das war beinahe wie bei einem bildhauerischen Prozess, bei dem es galt, die Form auf das Wesentliche zu reduzieren.“ Herausgekommen sind zwei Basis-, fünf Spezialisierung- und ein Ergänzungsmodul mit insgesamt 720 Theorie- und 1.900 Praxisstunden. Am 16. März wurde die neue Anlage in einer 1. Lesung der Vertreterversammlung präsentiert. Das Urteil: praxisnah. „Im Rückblick war es hilfreich, dass die Experten der Fokusgruppe mit ihrer breit gefächerten Expertise im Sinne der Umsetzbarkeit argumentierten“, sagt Bohn.
Wie geht es nun weiter?
Im nächsten Schritt, der sogenannten Lesephase, erhalten alle Mitglieder der Vertreterversammlung sowie die Stakeholder ein Exemplar zur Ansicht und Korrektur. Wenn all deren Änderungen umgesetzt sind, soll die neue Rahmenverordnung Akut- und Notfallpflege noch in dieser Legislaturperiode von der Vertreterversammlung verabschiedet werden. Mit dem Stichtag ist sie dann geltendes Recht und wird in den Weiterbildungsstätten umgesetzt. (LPflK)
Lesen Sie mehr über die Arbeit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in der Ausgabe 23 des Kammermagazins.