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Foto: Daniel Kondratiuk

Psychiatrie

Urteil zur Fixierung

Hochrelevant für die psychiatrische Pflege: Bundesverfassungsgericht urteilt, dass Patienten nur weniger als eine halbe Stunde fixiert werden dürfen.

Niemand weiß, wie häufig – aber in Notsituationen kommt die Fixierung immer wieder vor. Vermutlich schaut dabei keiner konsequent auf die Uhr. Doch genau das ist jetzt angezeigt: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat als höchste juristische Instanz entschieden: Patienten dürfen nur weniger als eine halbe Stunde lang fixiert werden. Dauert die 5-Punkt- oder 7-Punkt-Fixierung länger, ist eine richterliche Entscheidung notwendig.

Auslöser für das Urteil war ein Patient, der mehrfach Bombendrohungen abgesetzt und Mitarbeiter bedroht hatte. Er wurde an allen Extremitäten und am Bauch über mehrere Tage immer wieder auf ärztliche Anordnung fixiert (5-Punkt-Fixierung). Das BVerfG macht deutlich, dass „ein bestehendes Freiheitsentziehungsverhältnis“ (die Unterbringung in einer Psychiatrie) eine länger andauernde Fixierung aller Gliedmaßen nicht abdeckt – wegen der „besonderen Eingriffsintensität“.

Autorin: Kirsten Gaede

Den Artikel in voller Länge lesen Sie im interaktiven Kammermagazin.

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