Gertrud Hundenborn, Professorin für Pflegepädagogik an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in Köln, und Roswitha Ertl-Schmuck, Professorin für Berufliche Didaktik an der Technischen Universität Dresden können die Vorteile der neuen Weiterbildungsordnung schnell konkret benennen. Für Professorin Gertrud Hundeborn steht fest: „Die von der Pflegekammer gestaltete Weiterbildungsordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung.“ Bisher waren die Vorgaben in Bezug auf die Dauer, Inhalte oder Prüfungen per Landesverordnung festgeschrieben – oder wie im Falle der Weiterbildung Onkologie vorgegeben von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Klinikträger. Das Problem: DKG wie auch das Land verfolgen eigene Interessen.
Ein weiterer Vorteil: Die Weiterbildungslandschaft wird übersichtlicher, meint Professorin Roswitha Ertl-Schmuck. „Es gibt nun erstmals eine Regelung, die für alle Bildungsinstitute in Rheinland-Pfalz gilt.“
Den beiden Gutachterinnen gefällt auch, dass die Ausschussmitglieder ihre Ideen während der gesamten Entstehungsphase stets offen kommuniziert und auch Schulen und Dozenten einbezogen haben. „Dieses demokratische Vorgehen steht nicht nur für das Selbstverständnis einer Kammer, die auf die Beteiligung ihrer Mitglieder setzt“, sagt Gutachterin Hundenborn. „Es ist auch Teil einer frühen Akzeptanzstrategie.“
Mit der Verabschiedung und Veröffentlichung allein ist es jetzt aber noch nicht getan, bestätigen die beiden Gutachterinnen. Auch bei der Einführung der WBO spielt die Landespflegekammer eine aktive Rolle, sie informiert unter anderem Fachleute wie Dozenten oder Schulleiter über die neuen Vorgaben. Künftig wird es zudem Aufgabe der Kammer sein, Lehrpläne und -inhalte sowie Weiterbildungsnachweise zu prüfen und anzuerkennen.
Autor: Kati Borngräber