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4 Fragen & 4 Antworten

Pflicht zur Weiterbildung für Pflegefachpersonen?

Stimmt es, dass Pflegekammer eine neue Weiterbildungsordnung erarbeitet, die dann für alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz bindend ist. Dann sind Mitglieder zur Weiterbildung verpflichtet, auch gegen ihren Willen. Was ist dran an diesem Gerücht und was ist der Vorteil davon?

In jeder Ausgabe des Pflegekammer Magazins werden Fragen beantwortet, die von den Mitgliedern der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz an die Geschäftsstelle der Pflegekammer herangetragen werden. Es werden hierzu insbesondere die Fragen ausgewählt, deren Antworten nicht auf einen individuellen Fall zutreffen, sondern eher einen allgemeinen Charakter haben und daher viele der Mitglieder interessieren könnten. Alle Fragen werden vor Veröffentlichung annonymisiert.

Diese und weitere Antworten können Sie hier im Magazin lesen.

Sie haben ebenfalls eine Frage, die Ihnen unter den Nägeln brennt oder haben berufliche und pflegerische Fragestellungen, bei denen Sie sich Unterstützung wünschen? Dann wenden Sie sich gerne telefonisch an die Geschäftsstelle oder schreiben Sie uns eine Mail unter Leserfrage@pflegekammer-rlp.de. Ihre Fragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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