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Kommentar

"Pflegende können und müssen sich jetzt wehren"

Was es mit dem G-BA auf sich hat und weshalb ist ein Stimmrecht der Pflege dort notwendig ist. Dr. Markus Mai mit klaren Worten zur Vertetung der Pflege im G-BA

Der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz fordert, dass Verteter des Pflegeberufes stimmberechtigtes Mitglied im G-BA sein müssen. Über Beschlüsse, die auch die Pflege betreffen, müssen zwingend auch die Repräsentaten der Pflegefachpersonen mitentscheiden.

"Pflegende stellen die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen dar. Wir sind diejenigen, die den intensivsten Kontakt zu Patientinnen und Patienten sowie zu Pflegeempfängerinnen und Pflegeempfängern haben.

Die Pflege kann sich nun wehren

Trotz dieser so zentralen Position sollen unsere Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Entwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland kleingehalten werden. In vielen relevanten Gremien der Politik oder der Selbstverwaltung kommen wir nicht zu Wort, " so Markus Mai. Und damit sich dies künftig ändere, bedarf es Pflegekammern, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts auch rechtlich legitiermiert sind – und damit verbunden auch einer Bundespflegekammer –, um der Stimme der Pflegenden politisch das Gewicht zu verleihen, welches sie schon längst benötigt.

Darüber und welche Rolle ein Gremium wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch für die Pflege hat, finden Sie hier im Magazin.

Bildnachweis: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

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