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Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
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Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Kommentar Dr. Markus Mai

PeBeM: Vorgaben werden keine Entlastung bringen

Am 1. Juli 2023 ist die neue Personalbemessung in der Pflege PeBeM in Kraft getreten. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss bis 2025 den individuellen Personalbedarf berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten. Auch wenn die Idee nachvollziehbar ist, Pflegefachpersonen gezielt dort einzusetzen, wo Bedarf ist: Der Ansatz ist praxisfern.

Die Einführung der Bundesempfehlung zur Personalbemessung in der Pflege (PeBeM) zum 1. Juli kann als ein Versuch angesehen werden, sowohl die Anzahl der Pflegefachpersonen zu erhöhen als auch das bereits kritische Versorgungsniveau aufrechtzuerhalten. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, eine allgemeinverbindliche Personalbemessung einzuführen. Allerdings sind die derzeitigen Bewertungsrelationen des § 113c SGB XI, die sich an den Pflegegraden orientieren, unzureichend, um eine angemessene und lebensqualitätserhaltende pflegerische Versorgung in unseren Pflegeheimen sicherzustellen.

Richtwerte anheben

Folglich müssen die Richtwerte bald angehoben werden. Die Einführung zusätzlicher Qualifikationsniveaus kann dazu beitragen, den Mangel an Pflegefachpersonal auszugleichen. Es erfordert jedoch ein neues Denken bei den Pflegefachpersonen in Bezug auf verstärkte überwachende und koordinierende Aufgaben.

Letztendlich werden die Vorgaben voraussichtlich nicht zu einer signifikanten Entlastung in den Pflegeheimen führen. Um dies zu vermeiden, müsste die Anzahl der Pflegeheimplätze weiter reduziert werden , um schnell Entlastung im System zu schaffen.

Allerdings würden dadurch andere existenzielle Versorgungsherausforderungen für Einzelpersonen geschaffen, die ebenfalls inakzeptabel sind.

Personalmangel sorgt für Unzufriedenheit

Beruflich Pflegende leisten täglich herausragende Arbeit und verdienen höchsten Respekt und Anerkennung. Jedoch reicht selbst diese herausragende Arbeit der vorhandenen Pflegefachpersonen nicht aus, um eine angemessene Versorgung für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten, wenn es an ausreichendem Personal fehlt. Dies ist eine wesentliche Ursache für negative Auswirkungen auf die Berufszufriedenheit.

Personal an Bewohnerbedürfnissen bemessen

Wir appellieren daher an die Politik, eine verbindliche, zukunftsorientierte und auf die Bedürfnisse der Bewohner und Patienten ausgerichtete Personalbemessung in der Pflege umzusetzen. Nur so können wir sicherstellen, dass professionell Pflegende die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihrer hochverantwortlichen Arbeit nachzugehen und dass Pflegebedürftige die Pflege erhalten, die sie verdienen.

Lesen Sie hier die digitale Ausgabe 33 des Magazins der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:

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