Die Einführung der Bundesempfehlung zur Personalbemessung in der Pflege (PeBeM) zum 1. Juli kann als ein Versuch angesehen werden, sowohl die Anzahl der Pflegefachpersonen zu erhöhen als auch das bereits kritische Versorgungsniveau aufrechtzuerhalten. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, eine allgemeinverbindliche Personalbemessung einzuführen. Allerdings sind die derzeitigen Bewertungsrelationen des § 113c SGB XI, die sich an den Pflegegraden orientieren, unzureichend, um eine angemessene und lebensqualitätserhaltende pflegerische Versorgung in unseren Pflegeheimen sicherzustellen.
Richtwerte anheben
Folglich müssen die Richtwerte bald angehoben werden. Die Einführung zusätzlicher Qualifikationsniveaus kann dazu beitragen, den Mangel an Pflegefachpersonal auszugleichen. Es erfordert jedoch ein neues Denken bei den Pflegefachpersonen in Bezug auf verstärkte überwachende und koordinierende Aufgaben.
Letztendlich werden die Vorgaben voraussichtlich nicht zu einer signifikanten Entlastung in den Pflegeheimen führen. Um dies zu vermeiden, müsste die Anzahl der Pflegeheimplätze weiter reduziert werden , um schnell Entlastung im System zu schaffen.
Allerdings würden dadurch andere existenzielle Versorgungsherausforderungen für Einzelpersonen geschaffen, die ebenfalls inakzeptabel sind.
Personalmangel sorgt für Unzufriedenheit
Beruflich Pflegende leisten täglich herausragende Arbeit und verdienen höchsten Respekt und Anerkennung. Jedoch reicht selbst diese herausragende Arbeit der vorhandenen Pflegefachpersonen nicht aus, um eine angemessene Versorgung für alle Pflegebedürftigen zu gewährleisten, wenn es an ausreichendem Personal fehlt. Dies ist eine wesentliche Ursache für negative Auswirkungen auf die Berufszufriedenheit.
Personal an Bewohnerbedürfnissen bemessen
Wir appellieren daher an die Politik, eine verbindliche, zukunftsorientierte und auf die Bedürfnisse der Bewohner und Patienten ausgerichtete Personalbemessung in der Pflege umzusetzen. Nur so können wir sicherstellen, dass professionell Pflegende die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihrer hochverantwortlichen Arbeit nachzugehen und dass Pflegebedürftige die Pflege erhalten, die sie verdienen.
Lesen Sie hier die digitale Ausgabe 33 des Magazins der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: