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Am 21. September standen unter anderem die erste Lesung des Haushaltsplans für das Jahr 2024 und ein Bericht der Arbeitsgruppe Ethik auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung 
Foto: Werner
Am 21. September standen unter anderem die erste Lesung des Haushaltsplans für das Jahr 2024 und ein Bericht der Arbeitsgruppe Ethik auf der Tagesordnung der Vertreterversammlung 

Sitzung vom 21. September 2023

Neues aus der Vertreterversammlung

Im Mittelpunkt der 30. Sitzung der Vertreterversammlung standen die erste Lesung des Haushaltsplans für das Jahr 2024, die bundespolitische Debatte um eine Krankenhausreform, die Einrichtung einer Kammer-Ombudsstelle für Mitglieder, ein Bericht der Arbeitsgruppe Ethik sowie die Verabschiedung eines Positionspapier zur Thematik der Leiharbeit in der Pflege.

„Der Gesundheitsbereich erlebt die schärfsten Etatkürzungen im Bundeshalt seit jeher“, sagte Präsident Dr. Markus Mai zur Eröffnung der Vertreterversammlung im Erbacher Hof in Mainz. „Die Kammer hat hier klar den Auftrag für ihre Mitglieder und auch für die von uns versorgten Menschen mit Pflegebedarf, einzustehen.“ Es sei nachvollziehbar, dass bundesweit über eine Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft nachgedacht werde, aber die Entscheidung, welcher Standort ggf. Leistungen kürzen oder gar schließen müsse, dürfe nicht dem Zufall überlassen bleiben, machte Markus Mai deutlich. Aber genau dies geschehe momentan: Die Inkaufnahme von Insolvenzen sei das Gegenteil von politischer Planung und würde insbesondere in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz die Versorgungssituation massiv verschlechtern. Nicht nur vor diesem Hintergrund sei das von der Bundesregierung geplante Krankenhausreformgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, kritisch zu sehen. Sogenannte Level 1i-Krankenhäuser sollen dabei die stationären Leistungen der interdisziplinären Grundversorgung wohnortnah mit ambulanten fach- und hausärztlichen Leistungen verbinden. „Aber es fehlt das innovative Potenzial für die Pflege“, machte der Kammerpräsident deutlich. Wenn verstärkt ambulante Operationen durchgeführt würden, dann müssten im Gegenzug auch die Strukturen für ambulante pflegerische Nachversorgungen geschaffen werden. Momentan sehe es aber so aus, als ob die stationäre Versorgung eingeschränkt werde, ohne die ambulante Grundversorgung auszuweiten.

AMBULANTISIERUNG IM GESUNDHEITSWESEN „Hat die geplante Ambulantisierung in Deutschland das Potenzial positive Aspekte für die Versorgung der Bevölkerung und für eine stärkere Position der Pflege in der Primärversorgung zu erreichen?“ Dieser Frage gingen die Vertreterinnen und Vertreter der Landespflegekammer in einer kontroversen Diskussion nach. In der Debatte der Vertreterversammlung wurde deutlich, dass die Pflege mit innovativen Konzepten an der ambulanten wohnortnahen medizinischen Versorgung stärker beteiligt werden muss als bisher vorgesehen. Gleichzeitig wurde auf die Gefahr der Entstehung einer Zwei-Klassen-Pflege auf ausbaufähigen ambulanten Strukturen für die pflegerische Nachsorge sowie den oftmals fehlenden multiprofessionellen Ansatz der Krankenhausreform hingewiesen.

HAUSHALTSPLAN 2024 Die Vorbereitung des Haushaltsplans ist ein „sensibles Thema der Kammer“, machte Vertreter Raphael Baumann als Vorsitzender des Finanzausschusses deutlich. Die erste Lesung sei daher als offener Austausch zu sehen, bevor es zu einer Verabschiedung des Haushaltsplan kommen kann. David Dietz, Geschäftsführer der Landespflegekammer, stellte den Vertreterinnen und Vertretern einen ausgeglichenen Entwurf des Hausplans für das kommende Jahr vor. Einerseits gäbe es die der Vertreterversammlung bereits bekannte Kostensteigerungen, wie etwa zusätzliches Personal, um den Mitgliederservice auszubauen und die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben weiter voranzutreiben. Andererseits rechnet Dietz mit Einsparungen an anderer Stelle, beispielsweise weil die Pflegekammer künftig noch stärker auf digitale Kommunikation setzen wird, um Büro- und Portokosten einzusparen. Mit Blick auf die Mitgliederzahlen wies der Geschäftsführer daraufhin, dass vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz aktuell eine deutlich höhere Anzahl der in Rheinland-Pfalz beschäftigten Pflegefachpersonen veröffentlicht werde, als es registrierte Kammermitglieder gebe. Dem lägen unterschiedliche Definitionen des Berufs zugrunde. Das Landesamt erfasse demnach auch nicht examinierte, aber in der Pflege tätige Personen, diese seien wiederum nicht Mitglied der Pflegekammer. „Die Mitgliederregistrierung ist beinahe schon Detektivarbeit“, macht Dietz deutlich, aber im Sinne der Beitragsgleichbehandlung und Vermeidung von Doppelzählungen sei Aufklärung erforderlich. Daher würden nun die rheinland-pfälzischen Arbeitgeber angeschrieben und um Auskunft über die bei ihnen tätigen Pflegefachpersonen gebeten.

ERGEBNISSE, CHANCEN UND PERSPEKTIVEN Nicht jedes Thema lässt sich so rasch umsetzen wie angedacht. So auch das Positionspapier zur Leiharbeit, das nach kontroversen Diskussionen und mehrmaligen Anpassungen jetzt verabschiedet werden konnte. Im Kern vertritt die Kammervertretung die Auffassung, dass Leiharbeit, wenn sie von den Einrichtungen fehlverstanden und exzessiv genutzt werde, zur Ressourcenverschwendung und zu einer Minderung der Pflegequalität beitrage. Das Positionspapier zur Leiharbeit in der Pflege wird nun veröffentlicht und soll unter anderem den politischen Parteien die Interessen der Berufsgruppe darlegen.

Im Juli wurde der Vorschlag in die Vertreterversammlung eingebracht und diskutiert, ob die Landespflegekammer eine eigene mediale Kampagne starten solle, um den Pflegeberuf weiter zu promoten und junge Menschen für eine Ausbildung im Pflegeberuf zu begeistern. Um dieses finanziell nicht unerhebliche Unterfangen auf mehrere Schultern zu verteilen, sollten Gespräche mit politischen Partnern geführt werden. Vor dem Hintergrund eng geschnürter Haushalte und der weiterhin hohen Inflation konnte bislang keine Zusage für eine finanzielle Unterstützung von Seite der Landesregierung erzielt werden. „Es besteht Hoffnung, dass in weiteren Gesprächen noch jemand aufspringt“, sagte Vorstandsmitglied Professorin Brigitte Anderl-Doliwa. Der Vorstand schlug der Vertreterversammlung vor, weitere Gespräche abzuwarten und in der kommenden Vertreterversammlung am 28. November das weitere Vorgehen zu beraten. Sollte es kein Fremdkapital geben, besteht aus Sicht des Vorstandes zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, das Jahr 2024 für eine Vorbereitung einer starken Kampagne zu nutzen, um dann ggf. im Haushaltsplan 2025 entsprechende Kapazitäten zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive einzustellen.

OMBUDSSTELLE Auf der Tagesordnung stand auch die Information über die Ausgestaltung der neuen Beratungs- und Vermittlungsstelle der Landespflegekammer. Kirsten Rasmussen-Radszuweit und Karl-Heinz Stolz wurden bereits Anfang des Jahres von der Vertreterversammlung gewählt, um als ehrenamtliche Ombudspersonen bei etwaigen Differenzen zwischen Mitgliedern und der Pflegekammer zu vermitteln. Im Juli fand ein Auftakttreffen in der Geschäftsstelle der Kammer statt. Aktuell wird ein Erfassungsbogen für die individuellen Fälle der Ombudsstelle erarbeitet und die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme in die Website der Pflegekammer integriert. Für das vierte Quartal 2023 ist ein öffentlicher Auftakt geplant, um den Mitgliedern das unabhängige und kostenfreie Angebot vorzustellen.

ARBEITSGRUPPE ETHIK Die Arbeitsgruppe Ethik wurde im Dezember 2022 von der Vertreterversammlung gewählt und hat im Februar 2023 ihre Arbeit aufgenommen. Eine der aktuellen Aufgabenstellungen für das Team rund um die Vorsitzende Dr. Andrea Kuhn: vorsorgende Verfügungen. Im Kern geht es um die fachliche Vorbereitung einer Handreichung zum Umgang mit Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen für Pflegefachpersonen aller Pflegesettings, insbesondere im ambulanten Bereich. Die Pflegekammer möchte ihren Mitgliedern damit einen verbindlichen fachlichen Handlungsrahmen geben, der unter anderem beantwortet, wie die Kommunikation mit Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörigen gelingen und wie die interprofessionelle Kommunikation gestaltet werden kann. Die Aufgabe sei komplex, machte Dr. Andrea Kuhn deutlich. Neben der Literaturanalyse laufe parallel die Sammlung der Besonderheiten unterschiedlicher Pflegesettings. Für die kommunikative Verbreitung der Handreichung seien unter anderem Schulungsangebote für die Kammermitglieder angedacht. Bis zum Jahresende plant die Arbeitsgruppe, der Vertreterversammlung einen Handlungsleitfaden vorlegen zu können, der sich am ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen und der Berufsordnung der Landespflegekammer orientiert.

Lesen Sie hier die digitale Ausgabe 34 des Magazins der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:

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