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Die Chancen stehen gut, dass es in Baden-Württemberg bald eine Pflegekammer geben wird.
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Die Chancen stehen gut, dass es in Baden-Württemberg bald eine Pflegekammer geben wird.

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Neuer Schwung für die Kammerbewegung

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ist komplett und handlungsfähig: Die seit Dezember bestehende Kammerversammlung hat am 24. Februar ihre Vorstandsspitze gewählt. Damit gibt es in Deutschland in zwei Bundesländern handlungsfähige Pflegekammern – und weitere könnten folgen.

Zur Präsidentin der Pflegekammer im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW wurde Sandra Postel, Pflegepädagogin und Leiterin des Bildungsbereichs der Marienhaus Holding, gewählt. Von 2016 bis 2020 war die 48-Jährige bereits Vize-Präsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Vizepräsident ist Jens Albrecht. Der 59-jährige Pflegepädagoge leitet ein Bildungszentrum „im Gesundheitswesen“. Beide gehörten in NRW bereits dem Vorstand des Errichtungsausschusses an. Bis 2027 müssen die in der Pflegekammer registrierten Pflegekräfte in NRW keine Mitgliedsbeiträge zahlen. Das Land unterstützt die Pflegekammer in der Etablierungsphase. Zur Gründung der Pflegekammer sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU), der sich seit Jahren für die Pflegekammer starkmacht: „Ich freue mich, dass die Pflege nun endlich auf Augenhöhe mit den anderen Professionen des Gesundheitswesens steht. Die Pflegekräfte sind nun politisch unabhängig und haben es selbst in der Hand, die Pflege zu verändern. Dies ist eine enorme Chance.“

Baden-Württemberg ab 2024?

Der Landespflegerat Baden-Württemberg konnte sich über ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk freuen: Das Kabinett hatte am 21. Dezember 2022 endlich die Anhörung des Pflegekammer-Gesetzentwurfes freigegeben. Bis Ende Januar 2022 hatten Interessierte die Chance, auf dem Beteiligungsportal des Baden-Württembergischen Sozialministeriums Stellung zu beziehen. Selbstverständlich hatten auch die Fachverbände der Pflege und Trägerverbände die Möglichkeit eingeräumt bekommen, sich in dem Zeitraum schriftlich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Der weitere Zeitplan des Gesetzentwurfes (Stand zum Redaktionsschluss Ende Februar) sieht im Ländle vor, dass im Sommer der Gründungsausschuss seine Arbeit aufnehmen soll und dann 18 Monate Zeit hat, die Pflegekräfte zu registrieren. Demnach wird, sofern das Quorum von 60 Prozent erreicht wird, die Kammergründung wahrscheinlich Ende 2024 erfolgen. Kritik an dem Gesetzentwurf ist bereits nach Veröffentlichung laut geworden. So sieht der Entwurf vor, dass die Wahl zur Vertreterversammlung nur stattfindet, wenn mindestens 60 Prozent der Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg registriert wurden. Bei geschätzt 110.000 Personen in einem Flächenland eine Mammutaufgabe. Weitere Kritik hagelt es an der zu kurzen Registrierungszeit von 18 Monaten und an der Tatsache, dass es ein extra Gesetz geben soll, in dem die Pflegekammer verankert ist – nicht wie üblich im Heilberufekammergesetz.

Noch eine Chance in Berlin?

Und auch in der Hauptstadt sind leise Töne zu vernehmen, die hoffnungsvoll in die Zukunft blicken lassen. Zum einen von CDU-Generalsekretär Mario Czaja, der jüngst betonte, dass Deutschland eine Bundespflegekammer brauche. Zum anderen hat die Berliner CDU im November vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf für die Errichtung einer Pflegekammer eingereicht. Dieser ist zwar kurz vor der Neuwahl im Februar vom Senat abgelehnt worden. Dennoch ist noch nichts verloren. Denn im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und im Hauptausschuss wird der Gesetzentwurf noch behandelt. Je nachdem, wie die Koalitionsverhandlungen ausgehen, kann hier auch noch einmal Schwung in die Thematik kommen.

Petition in Sachsen-Anhalt

Etwas weiter südlich, in Sachsen-Anhalt, hat der Gesundheits- und Krankenpfleger Martin Bendler eine Petition an den Landtag gestartet, in der er die Errichtung einer Pflegekammer fordert. Interessierte können die Petition zeichnen: https://t1p.de/vlxq5

Lesen Sie hier die digitale Ausgabe 32 des Magazins der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz:

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