Ist es zulässig, eine Pflegefachperson in der Nacht für rund 55 Personen einzusetzen?
Hierzu gibt es eine aktuelle Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes in Cottbus (24.11.2017). Das Verwaltungsgericht hält es offensichtlich für nicht haltbar, eine Pflegefachperson in der Nacht für die Betreuung von 50 bis 60 Bewohnern einzusetzen. Es wurde als festgestellt erachtet, dass die pflegerische Unterversorgung nicht mit konkreten Beispielen untermauert werden müsste. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem OVG Berlin-Brandenburg angefochten werden.
Sie haben ebenfalls eine Frage, die Ihnen unter den Nägeln brennt oder haben berufliche und pflegerische Fragestellungen, bei denen Sie sich Unterstützung wünschen? Dann wenden Sie sich gerne telefonisch an die Geschäftsstelle oder schreiben Sie uns eine Mail unter leserfrage@pflegekammer-rlp.de. Ihre Fragen werden vertraulich behandelt
Autor: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
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