Hauptamtlich arbeite ich im Saarland, gehe aber noch einem 450-Euro-Job in Rheinland-Pfalz nach. Wie setzt sich mein Mitgliedsbeitrag zusammen? Muss ich mein gesamtes Gehalt bei der Selbsteinstufung berücksichtigen?
Nein, das müssen Sie nicht. Es wird ausschließlich das Gehalt für die Selbsteinstufung herangezogen, dass Sie in Rheinland-Pfalz aus pflegerischer Tätigkeit erworben haben, somit sind es 450 Euro. Die Besonderheit im Saarland besteht in der dort ansässigen Arbeitskammer. In dieser ist jeder Arbeitnehmer „Mitglied“ und dort müssen Sie ebenfalls einen Mitgliedsbeitrag bezahlen (0,15 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns). Dies bedeutet, dass jeweils ein Mitgliedsbeitrag im Saarland und ein Mitgliedsbeitrag für die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz entrichtet wird, beide richten sich nach dem Verdienst in dem jeweiligen Bundesland.
Autor: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
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