„Der Pflege eine Stimme geben!“, das ist nicht nur in Bezug auf die Berufsgruppe ein Postulat. Denn eine Stimme haben heißt mitbestimmen können. Deshalb gilt diese relevante Forderung auch gegenüber den entscheidenden Gremien der Gesundheitspolitik.
Pflege darf nur beraten
Als derzeit entscheidend im Plenum des G-BA gelten folgende Mitglieder:
- 5 Mitglieder des GKV-Spitzenverbandes
- 5 Vertreter der Leistungserbringer (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)
- 5 Patientenvertreter
- 3 unparteiische Mitglieder, davon 1 Vorsitzender.
- Letztere werden von den Trägerorganisationen vorgeschlagen. Die Amtszeit im Beschlussgremium des G-BAs beträgt sechs Jahre.
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Autor: Prof. Dr. Michael Bossle (MScN)
Foto: G-BA