Das Mutterschutzgesetz aus dem Jahr 1952 wird reformiert. Ziel war ein zeitgemäßer Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz für Mutter und Kind sowie einer selbstbestimmten Teilhabe der Frau am Arbeitsleben. Unter anderem sollen die Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere flexibler werden.
"Zunächst wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert. Ab dem 1. Januar 2018 werden viel mehr Frauen unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen", schreibt Rechtsanwältin Isabel Romy Bierther.
Was sich im neuen Gesetz ändert, hier der Übersicht:
- Ausweitung auf Schülerinnen und Studentinnen
- Mehr Schutz bei Fehlgeburt oder behinderten Kindern
- Verbesserter Kündigungsschutz
- Nachtarbeit nur mit Zustimmung des Arztes
- Mehrarbeit wird (in Grenzen) künftig erlaubt
- Beschäftigungsverbot wird neu geregelt
Die umfassenderen Ausführungen von Frau Bierther finden Sie hier im Magazin
Autor: Isabel Romy Bierther
Bildnachweis: Helena Melikov