Image
Foto: Clemens Hess

Vertreterwahl

„Mehr als eine einfache Stimmabgabe“

Das Wahlrecht ist eines der grundsätzlichen Mitwirkungsrechte der Mitglieder und ist Ausdruck der Selbstverwaltung der Kammern. Um Pflegebedürftige und Pflegefachpersonen in der Pandemie-Zeit bestmöglich zu schützen sowie kleine Wahllisten nicht zu benachteiligen, ist es wünschenswert, die Wahl der Vertreter möglichst um ein Jahr zu verschieben.

Die steigenden Infektionszahlen und auch die Zunahme der Anzahl der Covid-19-Patienten in Krankenhäusern und Intensivstationen sind der eindeutige Beleg dafür, dass die Pandemie noch lange nicht vorbei ist. Von den Folgen der Ausbreitung bleibt weiterhin niemand verschont. Das Personal im Gesundheitswesen schon gar nicht. Insbesondere wir Pflegenden leisten einen elementaren Beitrag zur kontinuierlichen Sicherstellung professioneller Versorgung nicht nur in Krankenhäusern, sondern weit darüber hinaus in der stationären und ambulanten Langzeitpflege, in der Eingliederungshilfe und Rehabilitation und in vielen anderen Bereichen. Der Terminus „systemrelevant“ ist absolut verdient. Als verantwortungsbewusste Berufsgruppe wollen wir nicht unnötig Risiken in der Versorgung eingehen. Ein Wahlkampf bzw. die umfangreichen Vorbereitungen zur Konstituierung von Kammerwahllisten, der gemeinsame Austausch von Kandidaten und die Erstellung der Wahlziele stellen insbesondere in kritischen Phasen des Corona-Infektionsgeschehens wie es für den Winter und das Frühjahr zu befürchten ist, ein weiteres Risiko dar, dass sich Pflegefachpersonen und mit ihnennihre zu versorgenden Menschen als auch deren Familien mit Covid-19 anstecken können.

Ausbrüche verhindern - das muss oberste Priorität sein

Diese Sorge haben wir als Vorstand in vielen Gesprächen mit Landtagsmitgliedern vieler Parteien geteilt. Nach der Sommerpause haben die Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und der Grünen einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Verlängerung der Legislaturperiode der derzeitigen Vertreterversammlung und damit zur Verschiebung der Kammerwahlen vom ersten auf das vierte Quartal 2021 im Landtag eingereicht. Der Landtag von Rheinland- Pfalz wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung im November mit diesem Antrag abschließend befassen. Aufgrund der Risikosituation und der Gefahr, dass insbesondere kleine, nicht verbands- oder gewerkschaftsbezogene oder institutionalisierte Wahllisten durch die Einschränkungen erheblich benachteiligt sein können, votieren die Mitglieder der Vertreterversammlung in diesem Zusammenhang nach eingehender Diskussion mit überwältigender Mehrheit für eine Verschiebung der Wahl. Die Bedenken sind aufgrund der besonders hohen Systemrelevanz absolut berechtigt. Wir dürfen nicht vergessen, welch elementare Rolle unsere Berufsgruppe für die gesamte Gesellschaft spielt. Jeder unnötige Ausbruch in Einrichtungen und Kliniken hat, wie die Erfahrungen zeigen, verheerende Folgen insbesondere für die dort versorgten, weitgehend alten Menschen. Oberste Priorität muss es sein, genau dies zu verhindern!

Austausch im Dialog ermöglichen

Ja, es handelt sich um Briefwahlen. Nein, es geht bei einer Wahl eben nicht nur um die einfache Stimmabgabe! Ziel muss es immer sein, die Wahlberechtigten mitzunehmen und die Bewerber ihre Vorstellungen mit den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen im Dialog austauschen zu lassen. Insbesondere die Langzeitpflege und weitere Settings in der Fläche von Rheinland-Pfalz wären bei der planmäßigen Durchführung der Wahl in der immer noch kritischen Gefährdungslage durch Corona erheblich benachteiligt.

Schutz der Bevölkerung verpflichtet

Wir würden unsere Mitglieder und die gesamte Gesundheitsversorgung gefährden, wenn die Wahlvorbereitungen und die Wahl in den kommenden Monaten stattfinden würden. Nicht aus Selbstzweck, sondern aus Fürsorge und zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung befürworten wir die Verschiebung der Wahlen. Als größte Berufsgruppe mit elementarer Bedeutung im Gesundheits- und Sozialwesen sind wir neben dem ureigenen Schutzinteresse auch dem Schutz der Bevölkerung verpflichtet. Die Verschiebung der Wahl wäre damit die einzig richtige und verantwortungsvolle Entscheidung.

Aktuelle Infos auf der Homepage

Die vorgestellte Situation stellt uns alle vor Herausforderungen. Aus verfahrenstechnischen Gründen informieren wir in diesem Kammermagazin bereits über die Wahlbekanntmachung sowie die einzelnen Termine für die Wahl, die noch auf den 23. April 2021 festgelegt ist. Sollte der Landtag den fraktionsübergreifenden Antrag zur Wahlverschiebung im November annehmen, so werden wir hierüber direkt nach der Entscheidung unter anderem auf unserer Homepage, aber auch in einem persönlichen Anschreiben an alle Mitglieder informieren. Bei einer ablehnenden Entscheidung schreitet der Wahlablauf, wie in der Wahlbekanntmachung in diesem Magazin vorgestellt, voran. So oder so wünsche ich Ihnen weiterhin viel Kraft und Gesundheit für unsere wichtige Aufgabe. (LPflK)

Eine Gesamtansicht der Ausgabe 21 des Magazins der Pflegekammer Rheinland-Pfalz bieten wir Ihnen gleich hier unten. Wenn Sie sich diesen Kommentar ausdrucken möchten, scrollen Sie bitte noch weiter runter: Dort finden Sie ein pdf zum Runterladen!

Das könnte Sie auch interessieren...