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Foto: Quelle: Westpfalz-Klinikum
Andrea Bergsträßer ist Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Pflege und Medizin

„Lassen Sie sich ja nicht in alles reinreden!“

Warum die neue Berufsordnung Mitgliedern hilft, im Stationsalltag gegenüber anderen Berufsgruppen selbstbewusst aufzutreten, erklärt die Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Andrea Bergsträßer, im Interview.

Frau Bergsträßer, wie erleben Sie die Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen und Ärzten?  

Ich beobachte tatsächlich große Unterschiede. Wie gut die Zusammenarbeit auf Augenhöhe funktioniert, hängt auch damit zusammen, inwieweit die Ärzte akzeptiert haben, dass die Pflege ein Heilberuf ist und damit die beiden Berufsgruppen nach dem Heilberufegesetz gleichgestellt sind.

Außerdem ist es wichtig, mit welchem Bewusstsein Pflegefachpersonen ihre Rolle wahrnehmen, wie fachkompetent sie sind und wie gestärkt sie folglich argumentieren können. Auch bei uns im Krankenhaus gibt es Stationen, auf denen Pflegende viel Erfahrung und Wissen in die interdisziplinäre Zusammenarbeit hineintragen. Bei ihnen merkt man sofort: Sie werden anders wahrgenommen, sie haben ein gutes Standing.        

Was wir aber leider auch erleben, ist ein eher sich unterordnendes Verhalten der Pflegefachpersonen: dass sie manch fragwürdige Entscheidungen oder Anordnungen akzeptieren, obgleich sie es besser wissen. Sie lassen sich zu leicht in ihre Sache reinreden und vertreten die Belange unserer Berufsgruppe und auch der ihnen anvertrauten Personen nicht so, wie es ihnen eigentlich zusteht. Wir müssen uns immer vor Augen führen, dass wir ein Heilberuf sind, gleichgestellt mit allen anderen Heilberufen.

Wir als Pflegekammer würden uns wünschen, dass es unseren Mitgliedern leichter fällt, selbstbewusst und fachkompetent aufzutreten. Arbeiten auf Augenhöhe – das sollte das Ziel sein. Und es ist durchaus erreichbar. Das zeigen die – wenn auch nicht zahlreichen – interprofessionellen Teams, die schon seit Längerem auf Augenhöhe arbeiten.  

Was unternimmt die Pflegekammer, um selbstbewusstes Arbeiten auf Augenhöhe zu fördern?

Wir legen sehr viel Wert auf Professionalisierung. Deshalb versuchen wir mit unseren Aktivitäten die Mitglieder zu stärken und dafür zu sorgen, dass die anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen und die Gesellschaft wahrnehmen, wie professionell Pflegefachpersonen sind, das heißt, wir stellen unter anderem Öffentlichkeit her.

Was meinen Sie mit professionell genau?

Pflegefachpersonen sind professionell, weil sie aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung über eine Vielzahl von Kompetenzen verfügen, die ihnen niemand streitig machen kann. Wenn ihnen dies kontinuierlich im Alltag bewusst ist, fällt es ihnen automatisch leichter, anderen Berufsgruppen selbstsicher entgegenzutreten und auch Dinge anzusprechen, die in ihren Augen falsch laufen.

Kurz zur Erinnerung: Wir haben in Rheinland-Pfalz deutschlandweit tatsächlich die erste gesetzlich verankerte Berufsordnung für den Pflegeberuf! Wir waren laut Heilberufegesetz, das ja mit seinen Änderungen die Pflegekammer erst möglich gemacht hat, verpflichtet eine Berufsordnung zu entwickeln. Dabei war uns ganz wichtig, alle nötigen Punkte nicht nur formal abzuarbeiten: Wir waren entschlossen, die Berufsordnung so formulieren, dass sie unseren Mitgliedern den Rücken stärkt. Genauso wie es die Ärztekammern mit ihrer Berufsordnung für ihre Mitglieder machen oder auch die Psychotherapeuten. Die BO dient auch dazu, das Selbstbewusstsein der Pflegefachpersonen zu fördern.

Wie genau soll das aussehen? Wie kann eine relativ abstrakt-allgemeingültige Ordnung einem bei der alltägliochen Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen den Rücken stärken?

Die Berufsordnung ist nicht abgehoben. Es finden sich in ihr sehr klare Aussagen zu den Rechten und Pflichten der Pflegefachpersonen. Und da sie gesetzlich verankert ist, können sich Mitglieder jederzeit ohne Zweifel auf sie beziehen. So fordert die BO, wie sie abgekürzt heißt, etwa ausdrücklich dazu auf, die Würde der Menschen mit Pflegebedarf zu schützen. Es geht aber auch um vorbehaltene Tätigkeiten, die wir verpflichtet sind zu übernehmen, in die uns auch keiner reinreden darf.   

Können Sie ein Beispiel für eine vorbehaltene Tätigkeit in der Pflege nennen? 

Ja, ganz zentral der Pflegeprozess – der ist ganz klar Aufgabe der dreijährig examinierten Pflegefachperson.

Zu der vorbehaltenen Tätigkeit kann ich Ihnen ein kurioses Beispiel erzählen, das ich selbst erlebt habe: Ein Arzt ordnete an, dass einer Patientin die Haare gewaschen werden sollten. Diese Anordnung kann der Arzt nicht treffen, weil es sich um eine „vorbehaltene Tätigkeit“ der Pflege handelt. Es gab keine medizinischen Gründe für das Waschen der Haare.

Wie sieht es aus, wenn der Arzt etwas anordnet, was eindeutig in seinen Kompetenzbereich fällt, dem Patienten aber schaden wird?

Auch auf diese Frage gibt es in der Berufsordnung eine Antwort: Die Pflegefachperson darf keine Anordnung, keine Handlung wider besseren Wissens ausführen. Gibt ein Arzt beispielsweise eine Anordnung zu Prophylaxen, die nicht zielführend ist, muss die Pflegefachperson die Anordnung ablehnen.

Trotzdem werden einige Kammermitglieder Probleme haben, sich bei wenig zielführenden oder gar kontraindizierten Anordnungen einzuschalten. Was raten Sie ihnen?

Zunächst einmal: Wir stehen jederzeit bereit, den Pflegenden den Rücken zu stärken. Wir setzen auf den Dialog und appellieren an alle, sich bei Fragen zur Berufsordnung, zu Rechten und Pflichten an die Vertreterversammlung oder an den Vorstand zu wenden. Sie finden alle 81 Vertreter und die Vorstände mit Namen und E-Mail-Adresse auf der Website der Landespflegekammer (www.pflegekammer-rlp.de).

Mitglieder können mit uns über ihre ganz konkreten Probleme sprechen: Wir beraten und stehen mit Unterstützungsangeboten bereit. Letztlich ist es natürlich auch eine Frage der Persönlichkeit, wie sehr man sich aktiv einbringt. Aber es ist nicht nur eine Frage der Persönlichkeit,

ich kann nur dringend dazu raten, sich fachlich regelmäßig fortzubilden, vielleicht auch weiterzubilden. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich Pflegende mit hoher fachlicher Kompetenz in der Regel eher einbringen. Kein Wunder, denn sie fühlen sich den Argumenten der Ärzte oder auch ihres Arbeitgebers gewachsen.

Und das trifft auf alle Bereiche zu? Auch auf die Langzeitpflege und die ambulante Pflege?

Selbstverständlich! Arbeiten auf Augenhöhe – das ist ein Thema in allen Bereichen der Pflege, weil wir alle in einem arztzentrierten Gesundheitssystem arbeiten. Natürlich ist die Zusammenarbeit ganz unterschiedlich ausgeprägt: In der Langzeitpflege und der ambulanten Pflege sind Pflegefachpersonen gefordert, viel selbstständiger den Zustand eines Menschen mit Pflegebedarf zu beurteilen und Entscheidungen zu treffen. Um auf ihre Frage bezüglich Kompetenzbereich, Anordnung und Patientenschädigung einzugehen: Es wäre dringend erforderlich, dass Pflegefachpersonen endlich in die Lage versetzt werden, in bestimmten Bereichen wie z. B. Wundversorgung oder Diabetes Management selbstständig Verordnungen und damit verbundene Therapien durchzuführen. Denn über diese Kompetenzen verfügen die Pflegefachpersonen.

Glauben Sie, dass viele Mitglieder künftig selbstbewusster im interdisziplinären Team auftreten werden?

Ja, davon bin ich überzeugt! Eigentlich hatte unsere Arbeitsgruppe BO vor, durch die Einrichtungen zu reisen und Fragen der Mitglieder zur Berufsordnung vor Ort zu beantworten. Das ist aber, wie wir alle wissen, augenblicklich durch die Pandemie bedingt nicht möglich. Doch es werden bessere Zeiten kommen, wenn die meisten von uns geimpft sind. Dann werden wir den Faden wieder aufnehmen und womöglich auf noch größere Resonanz stoßen als vor der Pandemie. Denn Corona hat allen deutlich vor Augen geführt, wie wertvoll unsere Profession ist. Das wird, so hoffe ich, manch Pflegende, manch Pflegenden überzeugen, dass die Zeit günstig für Veränderungen ist. Thomas von Aquin sagte einmal: „Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten.“ Daher werde ich, und ich gehe davon aus, auch meine Kolleginnen und Kollegen, an diesen Veränderungen für eine professionelle Pflege arbeiten. (Interview: kig)

Andrea Bergsträßer ist Pflegedirektorin im Westpfalz-Klinikum. Sie leitete die AG Berufsordnung bis zur Verabschiedung der BO Ende 2019. Die Berufsordnung wurde mit dem Magazin Nr. 18 an alle Mitglieder geschickt und ist auch online abrufbar unter www.pflegekammer-rlp.de/index.php/pflege-als-beruf.html#berufsordnung-228

https://epaper.pflegemagazin-rlp.de/PFL_2021_Ausgabe_23_DS.pdf

Lesen Sie mehr über die Arbeit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in der Ausgabe #23 des Kammermagazins.

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