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Foto: Helena Melikov

Politischer Einfluss

Kammer Mitglied in rund 20 Gremien

Mit der Landespflegekammer gewinnen Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz politischen Einfluss. Wie sieht das konkret aus? Wir geben Ihnen einige Beispiele.

Als sich die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz 2016 gründete, war das ein absolutes Novum für die Pflege in Rheinland-Pfalz und in Deutschland. Für die professionelle Pflege ist es eine große Errungenschaft, dass sie jetzt genau dort, wo es um zentrale Fragen der Versorgungskapazitäten geht, mitbestimmen darf. Zuvor hatte maßgeblich der Dachverband der Pflegeorganisationen Rheinland-Pfalz (DPO) die Interessen der Pflegefachpersonen vertreten. Doch der Einfluss der Mitgliedsverbände im DPO in den politischen Gremien war begrenzt. Deshalb forderten die Verbände bereits seit 2004 (Strausberger Erklärung des Deutschen Pflegerates) eine Pflegekammer und waren am Aufbau beteiligt. Und tatsächlich hat die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz nun eine viel stärkere Position als die DPO-Mitgliedsverbände.

Hoheitliche Aufgaben

Sie ist offizieller Vertreter der professionellen Pflege in Rheinland-Pfalz, weil sie mehr als ein Verband oder Verein ist. Die Landespflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt als solche hoheitliche (staatliche) Aufgaben des Landes in Selbstverwaltung wahr. Gesetzliche Grundlage ist das Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz in seiner Fassung vom 19. Dezember 2014.

 

Demokratisch legitimiert

Alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz sind Pflichtmitglied in dieser demokratisch legitimierten Körperschaft. Sie haben aktives und passives Wahlrecht. Aufgrund dieser demokratischen Legitimierung darf die Pflegekammer alle Pflegefachpersonen in ihrer Gesamtheit offiziell vertreten.

Stimmrecht in Gremien

Als offizieller Vertreter der Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz erhält die Kammer Stimmrecht in allen gesundheitsrelevanten Gremien – genauso wie alle anderen Heilberufe, etwa die Mediziner. Eine Übersicht über die Gremien, in denen die Kammer mit Stimmrecht vertreten ist, finden Sie auf den folgenden Seiten.

Landespflegeausschuss

Wann immer es um Fragen der stationären oder der ambulanten Pflege geht (Sozialgesetzbuch XI), ist dieses Gremium gefragt. Hier sind alle einflussreichen Kostenträger, Dachorganisationen der Pflegeanbieter und Aufsichten vertreten, unter anderem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Pflegekassen, Landesärztekammer und seit 2016 nun auch die Landespflegekammer.

Der Landespflegeausschuss vereinbart Grundsätze zur Vergütung bestimmter Pflege- und Betreuungsleistungen, etwa zum mindestens notwendigen Personaleinsatz in Heimen. Außerdem berät er die Landesregierung bei die Pflege betreffenden Gesetzesänderungen. Augenblicklich beschäftigt sich das Gremium mit der Frage, wie sich das Pflegestärkungsgesetz III (seit 2017 in Kraft) am besten umsetzen lässt. Es geht darum, die Rolle der Kommunen zu stärken – indem sie etwa mehr niedrigschwellige Betreuungsangebote ermöglichen, die nach einfacheren Regeln finanziert werden sollten.

Landeskrankenhausplanungsausschuss

Hier geht es um den Krankenhausbetrieb (SGB V), insbesondere um die Planung von Betten und Abteilungen. Braucht Rheinland-Pfalz mehr Betten in der Geriatrie? Wie sieht es mit der Geburtshilfe aus? Wäre die Schließung bestimmter Standorte sinnvoll? Es sind Fragen wie diese, die im Planungsausschuss diskutiert werden.

Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachberufe (FQI 2.0)

Unter anderem diskutieren die Mitgliederorganisationen der FQI , wie sich die 641,5 Stellen besetzen lassen, die in Rheinland-Pfalz zusätzlich durch das neue Pflegepersonalstärkungsgesetz gefördert werden sollen.

Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V

Sektorenübergreifende Versorgung – dieses zukunftsweisende, für Patienten so wichtige, aber auch hochkomplizierte Thema beschäftigt die Mitglieder dieses Gremiums, in dem die Landespflegekammer ebenfalls ein Stimmrecht hat. Im Mittelpunkt steht die Versorgung im ländlichen Raum.

Der professionellen Pflege könnte hier eine besondere Rolle zukommen. Wichtige Fragen sind, inwieweit Pflegefachpersonen solche Leistungen erbringen und auch abrechnen können, die bisher Ärzte offiziell ausgeführt haben. Ein weiterer Diskussionspunkt: Welche Weiterbildung oder welches Studium bräuchten die Pflegefachpersonen für ihre neuen Aufgaben?

Lenkungsgremium Gemeindeschwesterplus

Die Gemeindeschwesterplus ist eine Form des präventiven Hausbesuchs und hat sich nach Einschätzung des Sozialministeriums als erfolgreich erwiesen. Nun geht es darum, das Modellprojekt in Rheinland-Pfalz weiter zu verbreiten.

Landesgremium Demenz

Hier gibt es zwei Gruppen: Eine beschäftigt sich mit der ärztlichen Versorgung. Die andere ist die AG Pflege, an der die Landespflegekammer federführend mit der Pflegewissenschaftlerin Renate Stemmer (Katholische Hochschule Mainz ) beteiligt ist. Die AG des Landesgremiums Demenz entwickelt Schulungsreihen und hat auch die Kampagne „Kopf und Herz an! Für Menschen mit Demenz“ ins Leben gerufen.

AG Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe Durchführungsverordnung (LWTGDVO)

Alle Fragen, die gesetzliche Vorgaben für Pflegeheime betreffen, werden in dieser Arbeitsgruppe diskutiert. Die LWTGDVO regelt alles, was früher unter das „Heimgesetz“ fiel. Im Mittelpunkt steht immer wieder die Fachkraftquote. Manchmal geht es auch um Fehlverhalten von Mitgliedern oder um die Entwicklung neuer Wohnformodelle mit Bezug auf spezielle Gesundheitsbedarfe.

Kooperationsgremium Entbürokratisierung

Wie lässt sich das Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation auf Landesebene umsetzen? Diese Frage steht im Mittelpunkt. Den Vorsitz hat die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz inne. Diese ist ist ein Verband der die Interessen der ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen vertritt. Weitere Akteure im Kooperationsgremium sind neben der Pflegekammer unter anderem das Land, die Pflegekassen und der MDK.

Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur

Brauchen wir noch mehr ambulante Versorgung? Welche Anforderungen gilt es, an Angebote vor Ort zu stellen? Fragen wie diese werden in diesem Gremium mit dem extrem sperrigen Namen (abgekürzt: LPflegeASGGVO) diskutiert. Auf Anregung der Landespflegekammer hat das Gremium einen Zwölf-Punkte-Plan zur besseren Versorgung von Beatmungspatienten entwickelt – ein nötiger Schritt, nachdem die Intensiv-Wohngemeinschaften bisher meistens durch alle Kontrollmechanismen gerutscht sind.

AG „Klärender Dialog G-BA-Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene“ (SQmed Rheinland-Pfalz)

Die SQmed Rheinland-Pfalz ist eine Unterstruktur des Gemeinsamen Bundesausschusses (oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem). Die Mitglieder erarbeiten Stellungnahmen und streben einen klärenden Dialog an, in dem es auch um die Finanzierung der hohen Qualitätsanforderungen geht.

Konzertierte Aktion Pflege

Alle Pflegekammern (Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) sitzen im Dachgremium dieses Aktionsbündnisses aus Bundes-, Arbeits- und Familienministerium. Weitere Mitglieder sind unter anderem der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Autor: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

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