„Wir waren als Landespflegekammer aus unterschiedlichen Perspektiven viel gefragt“, sagte Präsident Dr. Markus Mai zur Eröffnung der sechsten Sitzung der Vertreterversammlung, die zeitlich bewusst am Vortag des Pflegtags in der Mainzer Rheingoldhalle stattfand. Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu aber von politischer Ruhe lässt sich mit Blick auf die Pflege nicht sprechen. Die berufliche Pflege stehe derzeit zu Recht bei gesundheitspolitischen Debatten im Mittelpunkt. „Dieses Momentum müssen wir nun dafür nutzen, um zusammen mit Politik, Kostenträgern, Berufsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern auf breiter Basis bessere Bedingungen für die professionelle Pflege durchzusetzen. Da müssen jetzt weitere Taten folgen.“
PPR 2.0
Das viel diskutierte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) und die damit verbundene Pflegepersonal-Regelung 2.0 (PPR 2.0) bewertet Dr. Markus Mai gegenüber den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Kammerversammlung skeptisch. „Sie kann nur zur Entlastung beitragen, wenn sich die Patientenzahl am zur Verfügung stehenden Personal orientiere. Das ist aber so explizit nicht vorgesehen.“
Inflationsbedingte Belastungen
Mit Blick auf die Ankündigung des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein, den Mitarbeitern aus Liquiditätsgründen derzeit nur 30 Prozent des Weihnachtsgeldes auszuzahlen, sagte Dr. Markus Mai, dass es nicht angehen könne, dass sich Pflegefachpersonen nun auch noch Sorgen um ihre Zukunft machen müssten. Krankenhäuser, Pflegeheime und weitere Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens seien in hohem Maße von der Inflation betroffen. „Das gefährdet Arbeitsplätze und die gesellschaftliche Versorgung.“ Neben den gestiegenen Energiepreisen müssten auch die weiteren inflationsbedingten Kosten ausgeglichen werden. Die Bundesregierung agiere hier zu langsam, und das gehe auch zulasten des betroffenen Pflegepersonals. Jahresabschluss „Wir haben jeden Cent dreimal umgedreht, bevor wir einen Haken daran gemacht haben“, sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Raphael Baumann, mit Blick auf Jahresabschluss und Haushaltsplanung. Der Jahresabschluss 2021 sei transparent und der Vorstand habe mit äußerster Sorgfalt gearbeitet, erklärte Baumann. Er beantragte, wie am Jahresende üblich, die Entlastung des Vorstands, einem Antrag, dem die Vertreterversammlung wie in den Vorjahren, stattgab. Eine anhaltende Herausforderung bleiben säumige Beitragszahlende. Auch unter beitragszahlenden Mitgliedern sorgen die zahlreichen Verstöße gegen das Solidarprinzip der Kammer für Irritationen. In Zukunft soll daher die Beitreibung ausstehender Mitgliedsbeiträge gestärkt werden. Zahlungserinnerungen und Mahnungen sollen nach intensiver Prüfung in einem letzten Schritt an die lokalen Vollzugsbehörden zur Beitreibung delegiert werden. Ein nachvollziehbares Verfahren, das aber laut Geschäftsführer Matthias Moritz, in der Umsetzung „zäher als gedacht“ sei.
Die Erinnerungszeiträume an die Mitglieder seien sehr lang und es gäbe durch die unterschiedlichen Zahlweisen (jährlich, halbjährig, vierteljährlich) große Zeitabstände. Ob und welche Anpassungen es diesbezüglich geben wird, sei noch nicht vollständig geklärt. Aber die Überprüfung der Zahlungseingänge, das Mahnwesen und die Rechtstreitigkeiten würden nicht unerhebliche Kosten verursachen, die an anderer Stelle fehlen würden.
Mehr Investitionen im Haushalt 2023 beschlossen
Wegen insgesamt steigender Kosten für Miete, Strom, Wärme, Datenschutz, aber auch durch die erforderliche Einstellung von Mitarbeitenden in der Geschäftsstelle, um neue Projekte zu beginnen und die Mitgliederverwaltung zu stärken, werden die Kosten höher ausfallen als im Haushaltsjahr 2022. So soll im kommenden Jahr die durch die Corona-Pandemie abrupt beendete Regionalisierung an Fahrt aufnehmen. „Kammer vor Ort“ soll es dann wieder heißen, wenn Geschäftsstelle und ehrenamtliche Vertreter in verschiedenen Städten ein „mobiles Büro“ einrichten, damit Mitglieder ihre Unterlagen zur An- und Abmeldung direkt vor Ort abgeben, Fragen zur Mitgliedschaft stellen und über pflegepolitische Fragen sprechen können. Geplant ist auch der Aufbau eines Fortbildungsregisters. Dabei handelt es sich um eine grundsätzliche und für die Landespflegkammer verpflichtende Aufgabe, um die Qualität von Fortbildungen sicherzustellen. Weiter etabliert wird auch die Schlichtungsstelle der Landespflegekammer. Für die Mitgliederbetreuung und die Finanzbuchhaltung werden neue Stellen geschaffen.
Mehr Transparenz
Geld wurde im neuen Haushalt auch für die von der Kammerversammlung beschlossene Transparenzoffensive bereitgestellt. Die Ende 2021 gewählten Vertreterinnen und Vertreter wollen das Thema Transparenz im Jahr 2023 mit noch mehr Nachdruck angehen. Dazu gehören unter anderem ein neuer Onlineauftritt der Landespflegekammer und eine in Arbeit befindliche App.
Mehr Arbeitsgruppen
Wie bereits mehrfach im Kammermagazin berichtet, ist die ehrenamtliche Arbeit in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen ein wesentlicher Bestandteil der Kammer. Nach einer erforderlichen Satzungsänderung konnten nun die neuen Arbeitsgruppen festgelegt werden. Die Größe der Arbeitsgruppen (AG) orientiert sich an Auftrag, Inhalt, Zeithorizont und Umfang der Aufgabe, sie soll aber maximal elf Mitglieder umfassen. Die Arbeitsgruppen haben künftig einen stärker verpflichtenden Charakter und sind inhaltlich enger an die Ausschüsse und den Vorstand angebunden. Die Vertreterversammlung erhofft sich mit dieser Strukturänderung, zu noch besseren und rascheren Ergebnissen zu gelangen. Von der Kammerversammlung gewählt wurden:
Arbeitsgruppe Fortbildungsordnung
Sandra Bensch, Emmerich Berg, Peter Giehl, Christa Keienburg, Annette Klüber, Melissa Kupper, Tanja Schaller, Katja Schares, Natalie Waldforst
Arbeitsgruppe Ethik
Emmerich Berg, Robert Braunegger, Birgit Hönig, Heike Kautz, Gabriele Korz-Beizig, Andrea Kuhn, Monika Kukla, Ingo Kühn, Ivonne Ledtermann.
Mitmachkammer
Für das Projekt „Mitmachkammer“ werden noch weitere Ideen gesucht. Um im Frühjahr ein Konzept zu erstellen, das 2023 umgesetzt werden kann, werden weitere Ideen und Anregungen gesucht. Mitglieder können ihre Vorschläge, Interessen und Kompetenzen an einen beliebigen Vertreter der Kammerversammlung per Mail (die Mailadressen jeder Vertreterin und jedes Vertreters sind auf der Homepage der Pflegekammer zu finden) senden. Diese werden die Vorschläge dann in das Gesamtkonzept einbringen.