Die Gutachten dienen der Klärung defizitärer Pflegeerbringungen und begründen den aktuellen Stand pflegefachlichen Wissens mit. „Wir rufen unsere Mitglieder dazu auf, sich als Gutachter in unser Register aufnehmen zu lassen. Je breiter das Angebot an Sachverständigen, desto besser können die einzelnen
Bereiche abgedeckt werden. Die Gutachter tragen direkt zu einer Qualitätssteigerung in der beruflichen Pflege bei. Bei Schadensfällen in Einrichtungen begleitet nun jene Berufsgruppe durch das Verfassen der Gutachten den Prozess mit, die bei pflegerelevanten Fragen in der Verantwortung steht“, erklärt Vorstandsmitglied Andrea Bergsträßer (Foto).
Die Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme in das Gutachterregister wurden von der Landespflegekammer definiert. So müssen die Sachverständigen:
verschiedene Gutachtenformen kennen
gesetzliche Normen einsortieren
und diese normensituationsadäquat einhalten.
Interessenten können sich per Mail an die Geschäftsstelle wenden: GutachterRegister@pflegekammer-rlp.de
Hier gibt es mehr Infos!
Autorin: kw
Eine Gesamtansicht der Printausgabe des Magazins der Pflegekammer Rheinland-Pfalz Ausgabe 20 bieten wir Ihnen gleich hier unten. Wenn Sie noch weiter runterscrollen, finden Sie ein pdf des Artikels „Gutachter werden - jetzt!“ zum Herunterladen.