Die Ausschüsse Satzung, Finanzen und Bildung sind ein wesentlicher Bestandteil der Kammerarbeit und ergeben sich aus dem Heilberufegesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Im Kern arbeiten sie für die Kammermitglieder. Der Finanzausschuss entwirft beispielsweise den Haushaltsplan für das jeweils kommende Jahr. Jeder Ausschuss hat elf Mitglieder, die von der Vertreterversammlung jeweils für eine Legislaturperiode gewählt werden.
Basisdemokratie in den Arbeitsgruppen
Jede Arbeitsgruppe ist offen. Jede Pflegefachperson, die gleichfalls Mitglied der Landespflegekammer ist, darf dort mitarbeiten. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppen werden von einem Gremium der Vertreterversammlung gewählt. Die Gruppengröße hängt vom jeweiligen Thema und dem Votum der Vertreterversammlung ab. Jede Arbeitsgruppe entscheidet, abhängig von Aufgabenstellung und Ermessen ihrer Teilnehmer, in welchen Intervallen die Treffen stattfinden.
Bisher gab es unter anderem diese Arbeitsgruppen:
- Berufsfeldentwicklung und Versorgungssicherheit
- Berufsordnung
- Doppel-AG Berufsfeldentwicklung und Langzeitpflege
- Expertengremium Psychiatrische Pflege
- Junge Kammer
- Langzeitpflege
- Ethik
Den gewählten Vertretern in die Vertreterversammlung der 2. Legislaturperiode obliegt es, neue Arbeitsgruppen festzulegen. Die Ideen und Vorschläge der Kammermitglieder dafür sind willkommen. Wenden Sie sich mit Ihren Anregungen per Mail an die 81 Vertreterinnen und Vertreter der Pflegekammer. Wenn Sie Interesse haben, in einer bereits bestehenden Arbeitsgruppen mitzuarbeiten, erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Landespflegekammer nähere Auskünfte: Telefon: 06131/327380 oder per Mail an: info@pflegekammer-rlp.de
Die Landespflegekammer ist in vielen Gremien aktiv und vertritt dort die Interessen der beruflich Pflegenden in Rheinland-Pfalz. Die Mitgliedschaften und Engagements sind dabei zu einem Teil durch den Gesetzgeber vorgesehen und gesetzlich festgelegt. Dort hat die Pflege einen festen Platz, ihre Positionen können nicht mehr überhört werden.
Gesetzlich festgelegte Mitgliedschaften
- Landeskrankenhausplanungsausschuss
- Gemeinsames Landesgremium nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe Durchführungsverordnung (LWTGDVO)
- Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (L Pflege ASGGVO)
- AG Tagespflege des Landespflegeausschusses
Verbände und Gewerkschaften
- Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland e.V. (ADS)
- Bundesverband Pflegemanagement Rheinland-Pfalz
- Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK)
- Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD e.V.)
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
- Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
- Landesarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe Rheinland-Pfalz e.V. (LAG)
- Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege (DGF)
- DRK-Alice-Schwesternschaft Mainz
- DRK-Schwesternschaft Rheinpfalz-Saar
- Katholischer Pflegeverband e.V.
- Gewerkschaften
Aktivitäten und Engagements
- Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsberufe, Berufsfeld Pflege
- Konzertierte Aktion Pflege
- Gemeindeschwester Plus
- Kooperationsgremium Entbürokratisierung
- DemStepCare - das Hausarztbasierte Versorgungskonzept
- Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.
- Der Pflegearbeitsmarkt in der Großregion
- eHealth Initiative Rheinland-Pfalz
Lesen Sie mehr über die Arbeit der Landespflegekammer in der Ausgabe #27 des Magazins PFLEGEKAMMER der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: