Hier werden die häufigsten Fragen zur Weiterbildungsordnung beantwortet, die bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sowohl von Mitgliedern als auch von Pflegekräften aus dem ganzen Land im Vorfeld schon gestellt wurden.
Zum Beispiel: Was ändert sich durch die neue Weiterbildungsordnung konkret? Sind Weiterbildungen, die im Ausland absolviert wurden, auch in Rheinland-Pfalz gültig? Besteht die Möglichkeit, eine Weiterbildung auch in Teilzeit zu absolvieren und wenn ja, innerhalb welches Zeitraumes? Was ist der Unterschied zwischen Fort- und Weiterbildung?
All dies und weitere Kernelemente erfahren Sie in dem nachfolgenden Artikel.
Sie möchten sich selbst ein Bild von der neuen Weiterbildungsordnung für Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz machen? So können Sie sich dieser hier herunterladen.
Autor: Kirsten Gaede