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Foto: Mia Grote

Datenschutz

EU DSGVO – Was freiberufliche Pflegende beachten sollten

Seit dem 25. Mai ist die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Was freiberufliche Pflegefachpersonen jetzt unbedingt beachten müssen.

Sinn und Zweck der neuen EU-DSGVO ist es, die Daten von natürlichen Personen besser zu schützen. Für den Gesundheitsbereich heißt das konkret: Egal ob Krankenhausbetreiber oder freiberufliche Pflegefachperson – jeder, der personenbezogene Daten von Patienten, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern verarbeitet, muss diese schützen und transparent machen, was mit ihnen passiert. Manchmal ist dafür gar keine bewusste Verarbeitung nötig. So enthält etwa auch die E-Mail der Pflegedienstleitung einer Klinik, die einen freiberuflich Pflegenden beauftragt, personenbezogene Daten. Das Mailprogramm übernimmt Namen und Mailadresse des Absenders automatisch ins Adressbuch – und schon sind die Daten gespeichert.

Laptop und Smartphone schützen

„Bei Verstößen ist mit Bußgeldern von bis zu vier Prozent des letzten Jahresumsatzes zu rechnen“, so der Vorsitzende des Bundesverbands freiberuflicher Pflegekräfte (BvfPk) Carsten Gottschalk. Dabei hätten die Behörden kaum Ermessensspielraum, sondern seien gesetzlich verpflichtet, Bußgelder zu verhängen, die wirksam und abschreckend sind (siehe Art. 83 (1) DS-GVO). Dass es aufgrund der EU-DSGVO zu Insolvenzen kommen wird, glaubt der BvfPk-Vorsitzende Gottschalk dennoch nicht. „Wenn die Behörde sich meldet, haben Unternehmen oder Freiberufler vier Wochen Zeit, darauf zu reagieren.“ Wer diese Frist jedoch verstreichen ließe, ohne die entsprechenden Datenschutzmaßnahmen zumindest in die Wege zu leiten, sei selbst schuld. „Hat jemand beispielsweise Gesundheitsdaten von Patienten auf einem unverschlüsselten Smartphone oder Laptop gespeichert und diese werden durch einen dummen Zufall öffentlich, muss er sich warm anziehen“, warnt Gottschalk.

Den Beitrag lesen Sie im Kammermagazin, Ausgabe 8.

Informationen zur Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dienstleister können Sie hier herunterladen.

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