Es gibt Vorschriften und Regelungen, die rufen nur ein Schulterzucken hervor – und es gibt die Berufsordnung (BO). Sie betrifft die Angehörigen einer Berufsgruppe direkt, sie regelt ihren Alltag. Ärzte und Psychotherapeuten etwa haben schon lange eine BO. Für Pflegefachpersonen gibt es sie gesetzlich verankert jetzt ab 1. Januar 2020 erstmals in Deutschland – und zwar, vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums, in Rheinland-Pfalz. Warum? Mit der Änderung des Heilberufsgesetzes (die nötig war, um eine Landespflegekammer zu etablieren) ist für die Kammer der Auftrag verbunden, eine BO zu entwickeln und zu erlassen.
Das bedeutet: Sie ist rechtlich bindend, die in ihr formulierten Rechte und Pflichten sind einklagbar. Das klingt nun alles sehr formal, aber die Vorteile für Pflegefachpersonen liegen auf der Hand: Die BO gibt in heiklen beruflichen Situationen Orientierung. Einige Bespiele:
Sie haben konkrete Hinweise, dass ein Ihnen anvertrauter Mensch mit Pflege bedarf Gewalt erfahren hat.
Aktuelle Qualitätsanforderungen werden in Ihrem Haus nicht umgesetzt.
Aber es geht auch um Alltägliches, etwa um den Umgang mit:
sozialen Medien
Dokumentation
Freiberuflichkeit
Werbung für die eigene berufliche Tätigkeit
Honorierung der eigenen Leistung
Nicht zuletzt gibt es nun auch die Möglichkeit, eine Deklaration, auch feierliches Versprechen genannt (ebenfalls in der BO abgedruckt), vor der Landespflegekammer abzulegen. Kein Wunder also, dass die Veranstaltung zur BO auf dem Pflegetag 2018 extrem gut besucht war.
Dieses Mal gibt es gleich zwei Veranstaltungen zum Thema – unter anderem mit Andrea Bergsträßer aus dem Vorstand der Landespflegekammer, die die Arbeitsgruppe Berufsordnung leitet. Einmal geht es um den Nutzen für das einzelne Mitglied (Session 1, 11.45 Uhr), ein anderes Mal um die Frage, was möglich und umsetzbar ist (Session 2, 14.15 Uhr).
Dass die BO für die Berufspraxis große Bedeutung hat, zeigt übrigens auch eine Online-Umfrage der Kammer, an der sich rund 1.000 Mitglieder beteiligt haben: Viele erhoffen sich von der BO Hilfe in ihrem Berufsalltag, außerdem befürworten die Teilnehmer die Orientierung am International Council of Nurses (ICN). Was das genau bedeutet? Auch diese Frage wird am 28. November in der Rheingoldhalle mit Sicherheit beantwortet.
Übrigens: Eine weitere Premiere
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz gibt es ab 2020 erstmals Vorbehaltsaufgaben in der Pflege. Diese sind auch in die Berufsordnung integriert.
Mehr Infos über diese spezifischen Aufgaben gibt es in Session 3 (15.30 Uhr), Titel: Chancen und Beispiele für Vorbehaltsaufgaben heute und für die Zukunft.