Manche haben Angst vor Konsequenzen, viele wollen ihr Team nicht im Stich lassen. Wenn an freien Tagen zu Hause das Telefon klingelt, dann ahnen sie schon, warum: „Kannst du morgen zum Frühdienst kommen? Die Kollegin M. hat sich krank gemeldet.“ Und dann sagen sie oft „ja“, obwohl sie „nein“ fühlen. Diese Praxis bedeutet letztlich: Pflegefachpersonen haben keine geregelte Freizeit. Sie sollen stets verfügbar sein. Auch wenn als Argument gern der auf die Schnelle nicht behebbare „Personalmangel“ angeführt wird: Der Personalmangel in der Pflege wird durch eine ungünstige Work-Life-Balance am Ende noch verschärft.
Viele Arbeitgeber planen auf Kante
„Relativ viele Einrichtungen, so beobachten wir, machen aber noch immer eine 100-Prozent-Planung, das heißt, sie gehen davon aus, dass niemand krank wird, dass es keine Ausfälle gibt“, sagt Olav Sehlbach (Foto unten), Inhaber einer Berliner Consulting-Agentur, die Unternehmen aus der Pflegebranche darin berät, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. In ihrer Not, so wird erzählt, rufen bei Lücken im Dienstplan die dafür Verantwortlichen sogar Leute an, die zwar Urlaub haben, von denen man aber weiß, dass sie nicht weggefahren sind. Nach einer Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) können nur vier Prozent der Pflegekräfte von sich behaupten: Ich muss nie für andere einspringen.
„Es gibt immer Ausfälle – davon muss man bei der Planung einfach ausgehen“, sagt Sehlbach. Der Arbeitgeber müsse in der Lage sein, Ausfälle im Rahmen der normalen Krankheitsquote anders auszugleichen, als die Mitarbeiter durch Bitten oder psychologischen Druck aus dem Frei zu holen. So steht die Dienstplanzuverlässigkeit auch ganz oben bei den Erwartungen, die Mitarbeiter vor allem in der Altenpflege an ihre Einrichtung haben.
Es gibt keine Pflicht einzuspringen
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, außerhalb ihres einmal festgelegten Dienstplans einzuspringen. Der Arbeitgeber besitzt zwar ein sogenanntes Direktionsrecht zu Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Dieses kann er aber nur einmal „verbrauchen“ – indem er die Arbeitszeit im Dienstplan festlegt. In den meisten Krankenhäusern und vielen Altenpflegeeinrichtungen existieren Vereinbarungen, dass der Dienstplan spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Monats veröffentlicht werden muss. Eine kurzfristige Abänderung ist in aller Regel nicht zulässig, es sei denn, im gegenseitigen Einvernehmen.
Urlaub ist heilig
Auch kann ein genehmigter Urlaub bei plötzlicher Personalknappheit nicht so einfach widerrufen werden. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz und auch die Arbeitsgerichte setzen hier die Messlatte hoch an. Nur sehr dringende betriebliche Gründe können einen Widerruf rechtfertigen – etwa wenn der Betrieb sonst in wirtschaftlich existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten würde. Bloße organisatorische Probleme reichen dazu noch nicht aus. Eine verfehlte Personalplanung ist kein Grund für einen Urlaubswiderruf.
Treten Sie als Team auf!
Wenn das Einspringen aus dem Frei nicht nur in Ausnahmefällen verlangt wird, sondern zum Dauerthema wird, ist es angeraten, dem Arbeitgeber deutlich zu signalisieren, dass man nicht bereit ist, eine verfehlte Personalplanung durch die Aufgabe seiner Freizeit dauerhaft zu kompensieren. Sich zu dieser Deutlichkeit durchzuringen, fällt jedoch häufig schwer. Leichter ist es, dies als Team zu tun. Es ist sehr hilfreich, gemeinsam zu handeln: Wenn alle klare Grenzen setzen, muss der Arbeitgeber reagieren und kann das Team nicht gegeneinander ausspielen.
Es gibt Teams, die ihrem Arbeitgeber Fristen gesetzt haben, bis wann eine Personalaufstockung stattfinden muss, und die öffentlichkeitswirksam angekündigt haben, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr einzuspringen, konsequent ihre Pausen zu nehmen oder Überstunden zu verweigern. Damit gibt ein Team die Verantwortung für eine vernünftige Personal- und Ausfallplanung dahin zurück, wo sie hingehört: an den Arbeitgeber.
Extra-Info: 6 Tipps, wie Sie sich abgrenzen können
Es ist eine Kunst, für sich zu sorgen und nein zu sagen. Aber es ist auch ein gutes Recht. Hier einige Tipps, um sich so geschickt wie sozial kompetent abzugrenzen:
- Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit nicht erreichbar sein und auch nicht bereit dazu, mit Vorgesetzten Dienstgespräche zu führen.
- Individuell kann man darauf bestehen, dass man nicht in seiner Freizeit angerufen wird.
- Wer von Stationsleitungen oder Kollegen im Dienst darauf angesprochen wird, kann freundlich, aber bestimmt ablehnen.
- Sanktionen dafür, dass man seine Rechte wahrnimmt, darf es nicht geben.
- Wichtig: Mit den Kollegen im Gespräch bleiben, die eigenen Motive erklären.
- Möglichst ein gemeinsames Vorgehen erreichen, um nicht als unkollegial oder egoistisch wahrgenommen zu werden.
Autor: Adalbert Zehnder
Eine Gesamtansicht der Ausgabe 21 des Magazins der Pflegekammer Rheinland-Pfalz bieten wir Ihnen gleich hier unten. Wenn Sie sich diesen Artikel ausdrucken möchten, scrollen Sie bitte noch weiter runter: Dort finden Sie ein pdf zum Runterladen!