Einem verwahrlosten Patienten habe ich (Altenpflegerin, im Krankenhaus tätig) auf seine Bitte hin die Haare geschnitten. Er war dankbar und zufrieden. Dennoch habe ich eine Abmahnung erhalten, da dies verboten sei. Stimmt das?
Auch das Schneiden der Haare erfüllt zunächst den Tatbestand der Körperverletzung. Wenn der Patient wirksam zustimmen kann ist abzuwägen, wie hoch das Risiko an strafrechtlichen Konsequenzen ist. Im Zweifelsfall ist dem Patienten ein Frisör zu empfehlen. Es gibt Träger, die es grundsätzlich untersagen, dass Mitarbeiter Patienten die Haare, Finger- und Fußnägel schneiden. Für den konkreten Fall ist die „Einsichtsfähigkeit“ und somit „Einwilligungsfähigkeit“ des Patienten, auf dem Hintergrund arbeitsvertraglicher Regelungen des Trägers zu prüfen.
Autor: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
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