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Wistleblowing

Drauf gepfiffen?

Ursachen und Hintergründe: Warum viele Arbeitnehmer in der Pflege davor zurückschrecken, Missstände im eigenen Betrieb zu melden.

90.000 Euro. Eine Menge Geld, die das Jahresgehalt einer Pflegefachperson in Deutschland um ein Vielfaches übersteigt. Für Brigitte Heinisch steht die Summe aber nicht für plötzlichen Reichtum, in erster Linie bedeuten 90.000 Euro für sie einen späten Sieg. Einen Sieg gegen ein System, das sie dafür bestrafte, dass sie Missstände aufdeckte. Vor 15 Jahren begann für die Berliner Altenpflegerin das Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung, das noch Jahre nach ihrer Entlassung 2005 bundesweit für Aufsehen sorgen sollte. Heinisch berichtete unter anderem von Überforderung und Abrechnungsbetrug. Vor deutschen Gerichten blitzte sie ab, erst der Weg vor das Europäische Gericht für Menschenrechte brachte den späten Erfolg. Es war ein Fall von Whistleblowing, lange bevor die NSA-Enthüllungen den Begriff deutschlandweit etablierten.

Deutschland hinkt hinterher

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeichnet noch im Jahr 2017 ein verstörendes Bild der Situation. „Deutschland hat schon vor Jahren – wie viele andere Staaten auch – eine Verpflichtung unterzeichnet, durch gesetzliche Regelungen den Whistleblowerschutz zu verbessern, bisher hat sich aber rein gar nichts diesbezüglich getan“, sagt Presse-Referentin Johanna Knüppel. Dabei gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, sich in der Branche ungerechtfertigt zu bereichern. Mögliche Beispiele seien die Beauftragung ungelernter Helfer mit Pflegeaufgaben, die dann aus Verschleierungsgründen zu falscher Dokumentation angehalten würden oder Personalbemessungen, die im Kontrollfall durch gefälschte Dienstpläne beschönigt werden.

Treffen vor dem Arbeitsgericht

Beteiligte schweigen häufig aus Angst oder auch Unwissenheit. Durch mangelnde gesetzliche Regelung werden Whistleblowerfälle nämlich von Arbeitsgerichten entschieden – und zwar höchst unterschiedlich. Es besteht also ein hohes Risiko für Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber durch Bekanntmachen von Interna schaden. Völlig hilflos sind Pflegefachpersonen aber nicht. Dabei gilt es, gewisse Eskalationsstufen einzuhalten. Der erste Weg muss laut DBfK immer über den direkten Vorgesetzten gehen. Erst wenn dieser nachweislich nicht handelt und Probleme zeitnah angeht, sei der nächste Schritt ratsam. Unabhängig davon ist der Betriebsrat gleichwohl immer ein sinnvoller Ansprechpartner. In letzter Konsequenz ist es sinnvoll, Unregelmäßigkeiten zu melden. Nicht hilfreich ist es dabei, wenn deutsche Gerichte, wie im Fall Heinisch, zu erkennen geben, dass sie Whistleblowern nicht ausreichend den Rücken decken.

Schwierig, aber nicht unmöglich

Dennoch gibt es Hoffnungsschimmer. So haben mittlerweile einige Kommunen und Unternehmen Stellen eingerichtet, die Hinweisgebern als Anlaufpunkt dienen sollen. So hat etwa das Deutsche Rote Kreuz schon 2008 einen Ombudsmann abgestellt, der als unabhängige Instanz auf Verdachtsfälle von „Korruption, Vorteilnahme und andere schädigende Handlungen“ reagiert, sagt Pressesprecher Dr. Dieter Schütz. Informationen, wie erfolgreich diese Einrichtung ist, will die Organisation nicht öffentlich machen, es gingen aber jährlich „mehrere Hinweise“ ein.

Auch Caritas ermutigt ihre Mitarbeiter, Verdachtsfälle aktiv an Vorgesetzte oder Ombudspersonen zu melden. Erste Schritte, die aber freiwillig entstehen und längst nicht für die ganze Branche stehen. So hat etwa die Diakonie keine vergleichbare Stelle. Die AWO hingegen nutzt seit sechs Jahren ein bundesweites System, das auch anonyme Meldungen von Missständen möglich macht. Pressesprecherin Mona Finder erläutert: „Die Anzahl der jährlich beim AWO Bundesverband eingehenden Beschwerden liegt im Durchschnitt bei rund einhundert. Davon war in der Vergangenheit ein einstelliger Prozentanteil als schwerwiegend einzustufen.“ Den Erfolg der Maßnahme könne man daran erkennen, dass gemeldete Fälle nach Bearbeitung immer seltener neue Beschwerden nach sich ziehen.

Autor: Martin Pieck

Bildnachweis: Catchlight Lens_shutterstock_69755869

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