Zahlreiche Pflegeeinrichtungen in Deutschland setzen die elf Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) um. Dazu sind sie zwar nicht gesetzlich verpflichtet, „doch sowohl das fünfte als auch das elfte Sozialgesetzbuch schreiben eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse vor – und die haben wir in den Expertenstandards zusammengetragen“, betont der Professor für Pflegewissenschaften an der HS Osnabrück und wissenschaftlicher Leiter des DNQP, Andreas Büscher. Auch das neue Prüfsystem für Pflegeheime, der „Pflege-TÜV“, bezieht sich auf Expertenstandards als Referenz für die Pflegequalität.
DNQP: Praktiker und Theoretiker halten sich die Waage
Um einen größtmöglichen Konsens zu erreichen, arbeitet das DNQP in klar definierten Strukturen und Prozessen. So gibt es einen 13-köpfigen Lenkungsausschuss, in dem vom Pflegemanagement über die Wissenschaft bis hin zur Pflegekammer diverse Pflegebereiche vertreten sind. Die ehrenamtlichen Mitglieder legen fest, zu welchen Themen es Expertenstandards geben soll, bestimmen die grobe strategische Linie des DNQP und reflektieren die Ergebnisse.
Bewerbungen für Expertengruppen willkommen
Für jeden Standard neu gebildet werden die Experten-Arbeitsgruppen. Wer dabei sein will, kann sich bewerben – die Ausschreibungen erscheinen in einschlägigen Fachmedien wie „Die Schwester, Der Pfleger“. „In der Regel hat eine Hälfte der Mitglieder einen praktischen und die andere Hälfte einen wissenschaftlichen Hintergrund“, so Büscher. Diese Verteilung ist sinnvoll, weil sich so mögliche Konflikte zwischen Theorie und Praxis schon im Vorfeld klären lassen. „Unser Grundsatz ist: Wenn sich die Experten nicht einigen, gibt es auch keinen Expertenstandard – das hat bisher immer zu einer Einigung geführt.“
Hunderte Pflegefachpersonen geben Rückmeldung
Bevor der Entwurf für einen Expertenstandard erstmals vorgestellt wird, kommt die Expertenarbeitsgruppe fünfmal zusammen. Die Mitglieder erarbeiten nicht nur die Kriterien, sondern verfassen dazu auch Kommentare. „Sozusagen als Brücke zwischen dem Expertenstandard und der Praxis einerseits und den wissenschaftlichen Erkenntnissen andererseits“, so Büscher.
Konsensus-Konferenz & Erprobungsphase
Als nächstes folgt die Konsensus-Konferenz. „Dort öffnet sich das Feld, es kommen mehrere Hundert Pflegefachpersonen aus ganz Deutschland – viele von ihnen bestens vorbereitet“, sagt Büscher. Die mündlichen und schriftlichen Rückmeldungen der Konferenzteilnehmer werden in den Expertenstandard eingearbeitet. Danach folgt die Erprobungsphase, in der rund 25 Einrichtungen den Expertenstandard testen. Die Ergebnisse und Erfahrungen der Implementierung fließen ebenfalls in den Expertenstandard ein, und erst danach wird er abschließend veröffentlicht.
Den ausführlichen Beitrag zum Thema, eine Auflistung der 11 Expertenstandards sowie drei Kriterien, die ein Thema erfüllen muss, um für einen Expertenstandard infrage zu kommen, lesen Sie in der digitalen Ausgabe des Kammermagazins.