Die neu geregelte Weiterbildung für Praxisanleiter umfasst jetzt 300 statt 200 Stunden. Behalte ich die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung oder muss ich dazu jetzt die 100 Stunden nachholen?
Nein, Sie müssen die 100 Stunden nicht nachholen. Alle staatlich anerkannten Weiterbildungsabschlüsse, die vor dem 1. Januar in Rheinland-Pfalz erworben wurden, behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit (Bestandsschutz).Häufige Fragen und Antworten rund um die neue Weiterbildungsordnung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier .
Sie haben ebenfalls eine Frage, die Ihnen unter den Nägeln brennt oder haben berufliche und pflegerische Fragestellungen, bei denen Sie sich Unterstützung wünschen? Dann wenden Sie sich gerne telefonisch an die Geschäftsstelle oder schreiben Sie uns eine Mail unter leserfrage@pflegekammer-rlp.de. Ihre Fragen werden vertraulich behandelt.
Autor: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Diese und weitere Fragen und Antworten finden Sie im Kammermagazin, Ausgabe 8.