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Foto: Lisa Treusch

Berufsordnung

Berufsordnung - die häufigsten Fragen der Mitglieder

Die Berufsordnung ist in ihrer Deutlichkeit und Konsequenz ungewohnt für Pflegefachpersonen. Sie steht für ein neues Selbstverständnis. Kein Wunder, dass viele Fragen aufkommen. Wir fassen die häufigsten Fragen für Sie zusammen und geben Antworten.

Hinweis: Die komplette Berufsordnung mit Kommentierung finden Sie weiter unten als pdf zum Download - oder zusammen mit weiteren Dokumenten (wie den FAQs und dem ICN-Ethikkodex) auf der Seite der Pflegekammer Rheinland-Pfalz.

Warum gibt es überhaupt eine Berufsordnung in Rheinland-Pfalz und für wen gilt sie?

Die Landespflegekammer ist durch das Heilberufsgesetz verpflichtet, eine Berufsordnung zu erstellen. In diesem Gesetz sind auch die meisten Pflichten hinterlegt, die in die Berufsordnung aufgenommen wurden. Auch alle anderen Heilberufe (zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) haben eine eigene Berufsordnung. Die Berufsordnung gilt für alle Pflichtmitglieder der Landespflegekammer, das heißt, für alle Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. Auch für alle zukünftigen Absolventen, die den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“ nach dem Pflegeberufegesetz erlangen, gilt sie gleichermaßen. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Auszubildende in den Pflegeberufen unterliegen nicht der Berufsordnung, auch wenn sie freiwilliges Mitglied der Landespflegekammer sind.

Was bedeutet die Berufsordnung in meiner alltäglichen Arbeit im Pflegebereich?

Sie setzt den Rahmen für korrektes pflegerisches Handeln und ist rechtlich verbindlich, die Pflichten und daraus resultierenden Rechte werden konkretisiert. So ist es zum Beispiel die Pflicht des Mitglieds, bei Personalknappheit dann den Arbeitgeber zu informieren, wenn die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf nicht sicher gewährleistet ist. Wenn der Sachverhalt nicht zufriedenstellend gelöst wird, kann sich das Mitglied von der Landespflegekammer beraten lassen. Diese wird anhand der Daten auf der politischen Ebene Lobbyarbeit zur Verbesserung der Situation betreiben. Mittel- bis langfristig wird die Berufsordnung somit ein Hebel für bessere Arbeitsbedingungen sein.

In der Berufsordnung gibt es Pflichten. Wie muss ich denen nachkommen?

Die Pflichten, die in der Berufsordnung hinterlegt sind, sind größtenteils grundsätzliche Anforderungen an die Berufsausübung, so zum Beispiel die Pflicht zur Dokumentation, zum Datenschutz und zur Fortbildung. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel Meldepflichten, denen das Mitglied unaufgefordert nachkommen muss.

Bei Fragen zur Berufsordnung wenden Sie sich gerne direkt an die Landespflegekammer. Sie erreichen uns telefonisch unter 06131-327 380 bzw. per Mail unter Berufsordnung@pflegekammer-rlp.de.

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