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Kammer intern

Bericht über die Vertreterversammlung am 29. Juni

Auf der Tagesordnung standen dieses Mal die Themen Finanzen, Fortbildungsordnung, Transparenz, Ombudsstelle, und Neuorganisation. Außerdem diskutierten die Vertreter über die aktuelle Pflegepolitik auf Bundesebene und über einen Katalog, der ambulantes Operieren vorantreiben soll.    

Die pflegepolitischen Entscheidungen auf Bundesebene bestimmten die Gespräche der jüngsten Vertreterversammlung der Landespflegekammer. „Wir sehen keinen Lauf“, sagt Präsident Dr. Markus Mai in seiner Eröffnung. „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bringt unsere Themen nicht voran. Termine werden gemacht und wieder abgesagt“, kritisiert er.

„Wir setzen uns dafür ein, dass die rote Linie bleibt und nicht gerissen wird“, machte Dr. Markus Mai in seinem Bericht des Vorstands bei der Vertreterversammlung mit Blick auf das angekündigte Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 deutlich, das eine ausreichende Personalbesetzung im Krankenhaus sicherstellen soll. Entwickelt als Übergangsinstrument von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Gewerkschaft ver.di und dem Deutschen Pflegerat, habe es lange im Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Entscheidung gelegen. Nun soll die PPR 2.0 noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und die bisher geltenden Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) ablösen. Die PPR 2.0 sei ein Interimsinstrument, das von der Pflegewissenschaft weiterentwickelt werden müsse.

Kritik am Katalog für Ambulantes Operieren (AOP)

Ebenfalls kritisch bewerten die gewählten Vertreter der Landespflegekammer den sogenannten AOP-Katalog (Ambulantes Operieren), über den der Präsident berichtete. Ein Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Verbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bundesebene (GKV) legte jetzt Eckpunkte fest, bei welchen Diagnosen ab 2023 Operationen häufiger ambulant durchgeführt werden können. Der AOP-Katalog geht zurück auf die Weiterentwicklung der Gebührenordnung (EBM), die KBV und GKV-Spitzenverband seit 2012 stufenweise umsetzen.

In der Konsequenz müssen sich die Krankenhäuser Gedanken über einen neuen Personalmix machen, hieß es vonseiten der Vertreterversammlung. Um dieses Vorhaben umzusetzen, brauche es zwingend ambulante Versorgungsstrukturen, denn die häusliche Krankenpflege habe keine Ressourcen, um noch mehr Patienten zu versorgen. „Als Pflegekammer werden wir dazu mit der Politik in den Dialog gehen“, resümierte Kammerpräsident Mai.

Finanzen

Die Vertreterversammlung als Parlament der Pflege beschäftigt sich neben bundes- und landespolitischen Themen mit einer Vielzahl kammerrelevanter Punkte. So hatte Vertreter Hanjo Börsch in der VV am 22. März den Antrag gestellt, wenn möglich, die vom Land Rheinland-Pfalz an die Landespflegekammer übertragenen Aufgaben im Sinne eines Konnexitätsprinzips zu refinanzieren. Der Vorstand hat mit der Landesregierung diesbezüglich bereits Kontakt aufgenommen. Ein Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor, der Vorstand hofft, zur nächsten Vertreterversammlung (VV) am 27. September mit neuen Fakten in die Diskussion einsteigen zu können.

Fortbildungsordnung

„Von Pflegefachpersonen für Pflegefachpersonen!“, unter diesem Motto ist die Projektgruppe „Fortbildungsordnung“ gestartet, um den Projektplan für diese wichtige Aufgabe zu erstellen. Aufgaben sind insbesondere, den Fortbildungsbegriff für die Pflegeberufe einzuordnen, inhaltlich pflege(bildungs)feld- und versorgungsrelevante Schwerpunkte zu setzen, in Rheinland-Pfalz und länderübergreifend Expertisen abzurufen und einen realistischen Zeitplan innerhalb der zweiten Legislaturperiode der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz aufzustellen. Die Projektgruppe besteht aus Mitgliedern des Bildungsausschusses Melissa Kupper, Tanja Schaller, Katja Schares und Natalie Waldforst. Sie wird von Prof.in Dr. Sandra Bensch geleitet und von Sabine Hüsing von der Geschäftsstelle LPflK RLP unterstützt.

Transparenz

Mehr Transparenz für die Arbeit der Kammer ist einer der Schwerpunkte, die sich die Kammerversammlung in dieser Legislaturperiode vorgenommen hat. Das Thema ist komplex. „Mit einem verstärkten Einsatz neuer Medien allein ist es nicht getan“, sagte Andrea Bergsträßer jüngst. Die Vertreterversammlung war sich in ihrer Diskussion einig, dass es „Preisschilder an die entsprechenden Punkte braucht, um Beschlüsse herbeiführen zu können“. Daher soll in einem ersten Schritt u. a. Kosten und Optionen eines Onlinestreamings der Vertreterversammlung geprüft werden.

Ombudsstelle

Der im März eingebrachte Vorschlag zur Einrichtung einer Ombudsstelle, die bei etwaigen Differenzen zwischen Mitgliedern und der Landespflegekammer berät und begleitet, soll weiter konkretisiert werden. Der Vorstand kann dafür mehrere geeignete Pflegefachpersonen vorschlagen, die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Die Ombudsleute der neu einzurichtenden Beratungs- und Vermittlungsstelle sollen in ehrenamtlicher, unabhängiger Position Mitglieder kostenfrei beraten. Sie geben aber keine Stellungnahme ab, handeln unparteiisch und neutral und fällen kein Urteil. Einmal jährlich sollen sie gegenüber der Vertreterversammlung anonymisiert über die Anzahl und die Art der an sie herangetragenen Fälle berichten.

Neuorganisation

Wie bereits im Kammermagazin mehrfach berichtet, ist die ehrenamtliche Arbeit in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen ein wesentlicher Bestandteil der Kammerarbeit. Die Vertreterversammlung hat sich jetzt darauf verständigt, die Zusammenarbeit der Gremien effizienter und arbeitsteiliger zu gestalten. Bisher war es so, dass die drei durch das Heilberufsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vorgegebenen Ausschüsse (Satzungsausschuss, Finanz- und Bildungsausschuss) von der Vertreterversammlung gewählt wurden.

Die Arbeitsgruppen (AG) waren bisher so angedacht, dass sie sich eine umfassende Meinung zu einem pflegespezifischen oder pflegepolitischen Thema bilden, um die Ergebnisse in die Ausschüsse weiterzugeben, damit dort eine Beschlussvorlage für die VV erarbeitet werden kann. Daran wird sich im Kern nichts ändern, die AGs sollen künftig organisatorisch enger an die Ausschüsse angebunden werden. Die Vertreterversammlung erhofft sich von dieser organisatorischen Neuordnung (Skizze in der Printausgabe auf Seite 14), für die eine Satzungsänderung erforderlich war, zu noch besseren und rascheren Ergebnissen zu gelangen.

Möchten Sie das nächste Mal dabei sein? 

Die Vertreterversammlungen sind für Mitglieder der Landespflegekammer öffentlich. Die nächsten Sitzungen finden am 27. September und am 29. November 2022 statt. Aus organisatorischen Gründen werden Interessenten gebeten, ihre Teilnahme in der Geschäftsstelle spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin anzumelden (info@pflegekammer.rlp.de). Die Veranstaltungsorte werden rechtzeitig auf der Website bekannt gegeben.

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