1. Wie funktionieren die neuartigen genbasierten Covid-19-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna?
Der mRNA-Impfstoff basiert auf einer neuen Technologie, die die körpereigene Immunantwort stimuliert. Covid-19 und die Pandemie haben somit einen Durchbruch in der Medizintechnik beschleunigt. Die messenger-RNA ist eine erfolgreiche und sichere Methode, Impfstoffe herzustellen.
Christoph Emmerich
2. Ist ein Impfstoff, der so schnell entwickelt wurde, wirklich sicher?
Die weltweite Pandemie hat bewirkt, dass internationale Großkonzerne, Forschungseinrichtungen und Regierungsbehörden eine nie dagewesene, produktivere Zusammenarbeit gestartet haben. Forschungsergebnisse wurden ausgetauscht, Prozesse optimiert und damit auch die Zulassung und Verfügbarkeit des Impfstoffes gegen das Coronavirus stark beschleunigt. Maximale Sorgfalt und Sicherheit für die Patienten standen und stehen hierbei immer im Fokus.
Hinzu kommt: Für den Impfstoff gegen Covid-19 haben die Forscher vorhandenes Wissen genutzt: Der Covid-19-Erreger ist eine Unterart des Sars-CoV-2-Virus, für den es bereits einen Impfstoff gab. Das heißt: Die Forschung musste nicht bei null anfangen und konnte auf bestehende Forschung zurückgreifen. Diese Grundlagen waren die Basis für einen besonders schnell entwickelten Impfstoff.
Christoph Emmerich
3. Können mRNA-Impfstoffe das Erbgut beeinflussen?
Der Impfstoff enthält mRNA und keine DNA. Der Impfstoff fungiert sozusagen als Ausbilder für das Immunsystem, er enthält einen Botschafterstoff, der den menschlichen Immunzellen zeigt, wie sie das Coronavirus erfolgreich bekämpfen können. Und natürlich nimmt auch dieser, genau wie alle anderen Impfstoffe, keinen Einfluss auf das menschliche Genom.
Christoph Emmerich
4. Welche Nebenwirkungen hat die Impfung?
Wir haben bisher keine Nebenwirkungen beobachtet bis auf die gelegentliche Rötung am Oberarm. Nebenwirkungen sind extrem selten, die Quote ist geringer als bei der Grippeimpfung. Man darf auch nicht vergessen: Die Impfung ist regulär zugelassen worden, es hat sich nicht um eine Notzulassung gehandelt.
Dr. med. Günter Gerhardt
5. Stimmt es, dass die weißen Blutkörperchen und damit die Immunabwehrkräfte bei der Impfung zurückgehen?
Ein klares Nein, dieser Aspekt ist bei den circa 40.000 Studienteilnehmern des Biontech-Impfstoffes natürlich streng beobachtet worden.
Dr. med. Günter Gerhardt
6. Waren auch Probanden mit Vorerkrankungen bei der Testung des Impfstoffes dabei?
Laut Biontech: ja. Unklar ist, wie viele es waren. Vorerkrankungen sind aber kein Grund, auf die Impfung zu verzichten – oft sind sie gerade ein guter Grund, sich immunisieren zu lassen. Auch für Menschen mit Autoimmunerkrankungen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Die Impfung ist Ihnen sogar ausdrücklich zu empfehlen.
Dr. med. Günter Gerhardt
7. Stimmt es, dass man trotz Impfung andere anstecken kann?
Man weiß definitiv, dass die Impfung vor einem schweren Verlauf einer Covid-Erkrankung schützt. Was man allerdings noch nicht sicher weiß: in welchem Maße die Erregerübertragung durch geimpfte Personen verringert oder verhindert wird. In dieser Frage gibt es augenblicklich keine 100-prozentige Sicherheit.
Manuel Gonzalez
Es erstaunt mich übrigens auch nicht, dass hier und da – etwa in Bayern und Rheinland-Pfalz – berichtet wird, dass jemand nach der ersten Impfung an Corona erkrankt ist. Nach der ersten Impfung ist man erst zu 50 bis 60 Prozent geschützt. Allerdings sind dann auch schon die Verläufe milder. Und, man kann immer noch Wirt für das Virus sein – also nicht mehr erkranken, aber ansteckend sein.
Dr. med. Günter Gerhardt
8. Kann ich mich auch impfen lassen, wenn ich akut mit Sars-CoV-19 infiziert bin, aber keine Symptome habe?
Nach aktuellem Stand sollen akut an Corona erkrankte Personen nicht geimpft werden. Wenn ich aber von meiner Infektion nichts weiß und noch keinerlei Beschwerden habe, kann es natürlich vorkommen, dass ich dann in diesem Stadium geimpft werde. Das ist auch schon vorgekommen, ohne dass anschließend etwas passiert ist.
Dr. med. Günter Gerhardt
9. Was müssen Frauen beachten, die eine Schwangerschaft planen?
Es gibt dazu noch keine Studie und keine Erfahrungen. Experten sind sich aber einig: Wer gerade in der Familienplanung steckt, sollte sich nicht impfen lassen.
Dr. med. Günter Gerhardt
10. Wie lange hält die Immunität an? Wird man sich jedes Jahr impfen lassen müssen?
Ja, man wird sich sehr wahrscheinlich jedes Jahr impfen lassen müssen, vermute ich. Wie bei der Grippe wohl im September oder Oktober, denn Viren fühlen sich bei nasskaltem Wetter wohler. Nach derzeitigem Wissen hält die Immunität sechs bis acht Monate an.
Dr. med. Günter Gerhardt
11. Wird es für die Mutationen Impfstoffe geben?
Ja, glücklicherweise gibt es neueste unabhängige Untersuchungen, die bestätigen, dass die neuen genbasierten Impfstoffe mit mRNA schon gegen die zur Zeit festgestellten Mutationen wirken und dass es möglich sein wird, sie einfacher anzupassen.
Christoph Emmerich
12. Sollte ich mich auch impfen lassen, wenn ich bereits eine Corona-Infektion durchgemacht habe?
Zunächst: Es besteht für solch einen Fall ausdrücklich keine Kontraindikation. Vermutlich bietet die Covid-19-Impfung dann aber keinen weiteren Vorteil. Sie schadet aber auch nicht. Man braucht sich vor einer Impfung deshalb auch nicht auf das Coronavirus testen zu lassen, um herauszufinden, ob man vielleicht bereits eine Infektion durchgemacht hat.
Christoph Emmerich
13. Bei welcher Impfquote spricht man von Herdenimmunität?
Bisher ist man davon ausgegangen, dass bei einer Quote von 60 bis 70 Prozent Herdenimmunität erreicht ist. Wegen der Mutationen, so meinen Experten, muss diese Angabe wohl nach oben auf 80 bis 85 Prozent korrigiert werden. Wir müssen uns sputen, damit die Viren jetzt nicht weiter von Mensch zu Mensch springen und sich so weitere Mutationen ausbilden können.
Dr. med. Günter Gerhardt
14. Wird es eine Impfpflicht geben?
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat Anfang Januar vorgeschlagen, der deutsche Ethikrat solle eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen prüfen. Es müsse überlegt werden, wie der Schutz für die „besonders hochsensiblen Bereiche wie die Alten- und Pflegeheime“ erhöht werden könne. Die heftige Diskussion über seinen Vorschlag ist inzwischen abgeflaut. Jens Spahn hatte schon 2020 diverse Male betont, dass es keine Impfpflicht geben werde. Auch Angela Merkel äußerte sich in einer Videobotschaft Anfang November eindeutig: „Niemand wird gezwungen, sich impfen zu lassen“, versprach die Bundeskanzlerin.
Johannes Mogg, Anwalt für Medizinrecht, gibt jedoch zu bedenken: Das könnte irgendwann eine Abwägungsfrage werden. In Israel gehen die Inzidenzen augenblicklich deutlich zurück, weil rapide geimpft wird. Das steigert den Druck, sich impfen zu lassen, auf diejenigen, die mit Patienten und Bewohnern zu tun haben. Hinzu kommt: Der Arbeitgeber ist durch das Infektionsschutzgesetz verpflichtet, alles zu unternehmen, um nosokomiale Infekte zu verhindern. Das alles kann dazu führen, dass die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen am Ende doch noch kommt.
Johannes Mogg
15. Wie steht die Landespflegekammer zur Impfpflicht?
Die Diskussion über eine mögliche Impfpflicht für beruflich Pflegende verunsichert und spaltet unsere Berufsgruppe nur, statt die Bereitschaft zur freiwilligen Impfung zu erhöhen. Außerdem fehlen eindeutige Belege für die angeblich zu geringe Impfbereitschaft, sodass dieser Vorwurf eher populistisch rüberkommt. Pflegefachpersonen sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Ich bin mir sicher, dass sie sich weitgehend impfen lassen, wenn sie ausreichend informiert und aufgeklärt werden, falls dies noch nicht geschehen ist. Eine Impfpflicht ins Spiel zu bringen, ist eher schädlich für die oft politisch propagierte Aufwertung des Pflegeberufs.
Das heißt selbstverständlich nicht, dass unsere Berufsgruppe keinen Beitrag leisten muss. Ich wünsche mir, dass das Pflegepersonal sich, sofern gesundheitliche Aspekte nicht im Wege stehen, impfen lässt.
Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
16. Wie sieht es bei den Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz aus: Lassen sich viele impfen?
Zurzeit läuft es gut. Mir gefällt die Diskussion über angebliche Impfverweigerer in den Pflegeberufen gar nicht. Die meisten Pflegenden lassen sich impfen. Es zeigt sich auch: Je besser aufgeklärt Mitarbeiter sind, desto höher ist die Bereitschaft, sich impfen zu lassen. Das zeigt sich auch immer wieder vor Ort, wenn die Impfteams kommen: Dann entscheiden sich immer einige, die vorher nicht unterschrieben haben, doch noch dafür, sich impfen zu lassen. Das Problem ist vielmehr die Verfügbarkeit des Impfstoffes als die Impfbereitschaft unter den Pflegenden.
Hans-Josef Börsch, Vorstandsmitglied der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
17. Kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, weil er sich nicht impfen lässt?
Für eine Corona-Schutzimpfung besteht derzeit keine gesetzliche Impfpflicht. Ein Arbeitgeber kann eine solche Impfung daher nicht anweisen. Selbst, wenn er die Impfpflicht im Arbeitsvertrag formulieren würde, wäre eine solche Klausel nicht wirksam. Für den Bereich des Gesundheitswesens wird diskutiert, welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen darf, wenn er Beschäftigte, die sich nicht impfen lassen wollen, nicht einsetzen kann. Es wird hierbei auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Danach sind die Einrichtungen im Gesundheitswesen verpflichtet, alles zu unternehmen, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden. Namhafte Arbeitsrechtler vertreten daher die Auffassung, dass eine zeitweise Freistellung von der Arbeitsleistung ohne Lohnanspruch angeordnet werden kann. Unter Umständen sei als letzte Konsequenz auch eine personenbedingte Kündigung möglich. Letztlich werden diese Fragen die Arbeitsgerichte entscheiden müssen.
Dr. Heike Thomas-Blex
18 . Wer haftet, wenn nicht geimpfte Mitarbeiter Bewohner oder Patienten anstecken?
Auf eine Ansteckung mit einem Virusinfekt trifft der Tatbestand der Körperverletzung zu. Der Arbeitgeber haftet, aber auch der Mitarbeiter. Die Pflegefachperson tut deshalb gut daran, ihren Vorgesetzten darauf hinzuweisen, dass sie nicht geimpft ist. Wenn sie dann trotzdem zur Arbeit am Bewohner oder Patienten verpflichtet wird, ist sie voraussichtlich nicht haftbar, respektive: Sie hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von Schadenersatz.
Johannes Mogg
19. Muss ich nach Kontakt zu einem Menschen mit Corona-Infektion in Quarantäne, auch wenn ich geimpft bin?
Die Impfung verhindert im Idealfall eine Erkrankung oder es kommt zu einem milderen Verlauf, aber eine Besiedlung des Nasen-Rachen-Raums ohne Erkrankung ist wohl möglich, sodass man dann auch andere Menschen anstecken kann. Das bedeutet: Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte, muss sich in Quarantäne begeben, weil er das Virus weitertragen kann.
Dr. med. Günter Gerhardt
20. Wer informiert mich über meinen Impftermin?
Das Impfkoordinationszentrum vereinbart mit allen Einrichtungen (Krankenhäuser und Einrichtungen der stationären Langzeitpflege) die Impftermine. Das bedeutet: Mitarbeiter werden über ihren Arbeitgeber informiert.
LPflk
21. Wo können sich freiberuflich Pflegende und Mitarbeiter ambulanter Dienste impfen lassen?
Jede Fachkraft hat die Möglichkeit, sich im Impfzentrum impfen zu lassen, sofern sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hat. Wichtig ist, dass sie zuvor online (impftermin.rlp.de) oder telefonisch (0800/5758100) einen Termin vereinbart. Auch Pflegende, die sich in ihrer Einrichtung zum festgelegten Zeitpunkt nicht impfen lassen können oder wollen, haben die Möglichkeit, sich an ein Impfzentrum zu wenden. Das Koordinationszentrum für die Impfung arbeitet gerade an einem Extrazugang zu den Impfzentren für professionell Pflegende.
Manuel Gonzalez
22. Sind auch bei Trägern der Eingliederungshilfe Einsätze des Impfteams geplant?
Auch für die Eingliederungshilfe wird es ein Angebot geben. Aktuell wird ein Konzept für die Zielgruppe erarbeitet. Ich gehe davon aus, dass auch hier nach demselben und insbesondere bewährtem Prinzip wie bei Heimen und Kliniken verfahren wird, sprich, die Arbeitgeber/Träger der Einrichtungen werden kontaktiert, um mit ihnen Impftermine zu vereinbaren.
Manuel Gonzalez
23. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich mich impfen lassen möchte – könnte ich später auf das Angebot zurückkommen?
Wenden Sie sich bitte an Ihre Leitung. Bei der Zweitimpfung in der Einrichtung können Personen nachgeimpft werden. Die dann folgende Zweitimpfung übernimmt ein Mobiles Impfteam oder ein Einrichtungsarzt. Zu diesem Zweck meldet Ihre Leitung die nachgemeldeten Personen mittels der bereitgestellten Excel-Liste der Impfdokumentation RLP nach. Für die Leitung heißt dies jedoch, nur die Personen einzutragen, die Sie nachmelden möchte. Die Impfdokumentation verarbeitet dann die Daten der nachgemeldeten Personen und Ihre Leitung erhält erneut eine E-Mail mit einem Downloadlink und den personalisierten Dokumenten der nachgemeldeten Personen. Allerdings sollten alle nachgemeldeten Personen, wenn möglich, gesammelt übermittelt werden, da eine einzelne Übermittlung (etwa jeden Tag ein paar) erheblichen Mehraufwand in der Verarbeitung bedeutet.
LPflk
24 . Was gibt es bei der Impfung von Bewohnern im Pflegeheim zu beachten? Lesen Sie dazu bitte unsere FAQs „Häufig gestellte Fragen zum Besuch von Mobilen Impfteams in Einrichtungen“, zu finden auf der Website www.IchLassMichImpfenRLP.de
LPflk
Die Experten:
Dr. Heike Thomas-Blex: Die Fachanwältin für Arbeitsrecht arbeitet in der Kanzlei MartiniMoggVogt in Koblenz.
Manuel Gonzalez: Der DRK-Landesvorstand (RLP) ist Koordinator der mobilen Impfteams in Rheinland-Pfalz.
Dr. med. Günter Gerhardt: Der Allgemeinmediziner aus Wendelsheim ist auch als Fernseharzt bekannt, derzeit mit Beiträgen, auch zu Corona, in der ZDF „Drehscheibe Deutschland“.
Johannes Mogg: Der Fachanwalt für Medizinrecht arbeitet in der Kanzlei MartiniMoggVogt in Koblenz.
Christoph Emmerich: Der Apotheker ist Dozent bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz in der Fort- und Weiterbildung.
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