Image
Foto: Nico Bekasinski / stock.adobe.com

Corona

11 häufige Fragen zur Corona-Prämie im Krankenhaus

100 Millionen Euro werden an professionell Pflegende in Krankenhäusern ausgezahlt. Doch ein Blick auf die gerade vorgelegten Regelungen zeigt: Nicht alle werden berücksichtigt

Wer hat die Einzelheiten der Corona-Prämie für Klinikpflegekräfte ausgearbeitet?

Verhandelt wurde die Sonderprämie von Verantwortlichen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des GKV-Spitzenverbands, also Vertretern des Klinikwesens sowie der Kostenträger.

...und um wie viel für jeden einzelnen?

Vorgesehen ist die Zahlung einer Prämie von bis zu 1.000 Euro pro Person.

Für wen ist die Prämie gedacht?

Für solche Klinikpflegekräfte, die „durch die Versorgung von Covid-19-Patienten besonders belastet“ waren oder sind, wie es im Papier der DKG und GKV heißt. Dabei denken die beiden Organisationen vornehmlich an jene Mitarbeiter, die „Pflege am Bett“ betreiben. Während die Empfangsberechtigten im ersten Pflegebonus-Paket, jenem für die Altenpflege, noch recht eng definiert waren, wird hier der Kreis aber bewusst offen gelassen: Wer innerhalb eines Krankenhauses oder eines Klinikverbunds Anrecht auf die Prämie hat, sollen die Krankenhausträger selbst entscheiden – in Abstimmung mit der jeweiligen Personalvertretung. Auch über die individuelle Prämienhöhe soll an dieser Stelle entschieden werden.

Bekommt ausnahmslos jedes Krankenhaus die Mittel – und damit die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern die Prämie auszuzahlen?

Nein, und das ist der große Unterschied zum Altenpflege-Corona-Bonus: Die Klinikprämie ist lediglich für solche Krankenhäuser beziehungswweise deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorgesehen, die besonders betroffen sind von der Pandemie. Konkret heißt das: Sie müssen eine bestimmte Mindestzahl an Covid-19-Fällen vorweisen, die sie (von 1. Januar 2020 bis einschließlich 30. September 2020) aufgenommen beziehungsweise behandelt haben.

Wer berechnet und entscheidet das?

Hier kommt das InEK ins Spiel, das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Es wird anhand eines Bewertungsschemas den „Grad der Betroffenheit“ pro Krankenhaus feststellen. Entscheidend sind dabei die Bettengrößenklasse des jeweiligen Hauses sowie die stationären Fälle, die mit dem ICD-Code U07.1 dokumentiert wurden – also dem Code für die Covid-19-Erkrankung. Reine Verdachtsfälle zählen nicht. Für die Höhe des krankenhausindividuellen Prämienbetrags, die ebenfalls das IneK ermittelt, zählt wiederum neben der Zahl der Covid-19-Fälle auch der Pflegepersonalumfang – beides zu gleichen Teilen. Ausgezahlt werden die Beträge schließlich über das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Nochmal zurück zur Auszahlung an die Pflegekräfte: Wenn die Prämie vor allem für jene Mitarbeiter gedacht ist, die „Pflege am Bett“ machen – heißt das, andere Klinikmitarbeiter in patientennahen Bereichen gehen leer aus?

Nicht zwingend. So behält sich das DKG-GKV-Papier vor, dass „in begründeten Ausnahmefällen“ auch weitere Personen die Prämie erhalten können sollen, als mögliches Beispiel nennen DKG und GKV Mitarbeiter von Notaufnahmen.

Was ist mit Teilzeitkräften?

Beschäftigte in Teilzeit sollen, so sie empfangsberechtigt sind, die Prämie anteilig erhalten.

Werden Steuer und Sozialabgaben fällig?

Nein. Hier folgt die Ausgestaltung den Regelungen der Corona-Prämie in der Altenpflege: Die Prämie soll als einmalige Sonderleistung sowohl steuer- als auch sozialversicherungsabgabenfrei ausgezahlt werden.

Woher kommen die 100 Millionen Euro?

Das Geld für die Coronaprämie für Krankenhausmitarbeiter soll aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen werden; dieser wird aus Beitragsmitteln der GKV-Versicherten finanziert. Eine gesonderte Beteiligung der PKV wird erwartet.

Bei der Corona-Prämie für die Pflegeeinrichtungen hatten sich auch einzelne Bundesländer beteiligt und die Beträge ihrerseits nochmal aufgestockt. Wie sieht das hier aus?

Dies ist noch (Stand 8.9.2020) in der Schwebe. GKV und DKG haben zumindest an die einzelnen Länder appelliert, die Prämie ihrerseits nochmals um 500 Euro pro Zahlung an Pflegevollzeitkräfte aufzustocken. In einigen Bundesländern beziehungsweise Krankenhäusern ist dies schon geschehen: etwa in Bayern oder Berlin (Vivantes, Charité).

In Rheinland-Pfalz haben die Koalitionsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen des Landtags jetzt mit einem gemeinsamen Antrag die Aufstockung dieser Prämie um zusätzlich 500 Euro eingebracht und folgen damit einer Forderung der Landespflegekammer.

„Die Aufstockung der Sonderprämie um 500 Euro aus Landesmitteln ist ein klares Signal an unsere Mitglieder, dass auch die Pflegenden im Krankenhaus für ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona Krise eine finanzielle Anerkennung vom Land erhalten. Wir haben schon öfter gefordert, dass nicht nur die Altenhilfe mit einer Aufstockung bedacht wird, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus hiervon profitieren. Es freut mich sehr, dass die Fraktionen unserer Forderung so eindeutig nachkommen.“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Landespflegekammer zur Aufstockung der Prämie in Rheinland-Pfalz in voller Länge.

Werden die Regelungen zur Klinik-Corona-Prämie von allen Seiten begrüßt?

Nein. Vor allem die Verknüpfung des Anspruchs auf die Prämiengelder mit einer Mindestzahl von behandelten Covid-19-Fällen missfällt. Auch den Beschluss, dass die Krankenhausträger – in Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen – selbst darüber entscheiden sollen, welche ihrer Mitarbeiter die Prämie erhalten sollen, halten Aribetnehmervertreter für falsch: Sie fürchten Unfrieden und Ungerechtigkeiten.

Autorin: Romy König

Das könnte Sie auch interessieren...